Telearbeit / Kostenerstattung
Danke!
LG Jilli
Re: Telearbeit / Kostenerstattung
ich denke, rechtlich hast Du da kaum Chancen, weiß es aber nicht sicher.
Mein AG stellt momentan Telearbeitsplätze auf, da bekommen wir monatlich 40,00 Euro pauschal gezahlt. PC und Software und so wird aber gestellt!!!
LG, Carola *:o) leider keine wirkliche Hilfe
Re: Telearbeit / Kostenerstattung
ich habe das gerade mal nachgelesen im Lexikon für das Lohnbüro vom Verlag Hüthig Jehle Rehm:
Kosten bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes: Bleiben die Geräte Eigentum des AG, führt die Gestellung für den AN nicht zu einem steuerpflichtigen Vorteil, auch nicht, wenn die Geräte auch privat genutzt werden.
Barzuschüsse des AG zu den Aufwendungen des AN für dessen privaten Internetanschluss sind zwar steuerpflichtiger Arbeistlohn, die Lohnsteuer kann aber pauschaliert werden mit 25% und löst dadurch Beitragsfreiheit in der SV aus.
Will der AG mehr als 50? mtl. erstatten, muss der AN für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten die entstandenen Aufwendungen im Einzelnen nachweisen.
Betriebskosten: Hierbei handelt es sich vor allem um die Stromkosten. Die tatsächlich anfallenden Kosten, z.B. durch Abrechnung mit einem gesonderten Stromzähler, kann der AG steuer- und beitragsfrei ersetzen. Pauschaler Asulagenersatz, z.B. mtl 100?, ist dagegen in der Regel steuer- und beitragspflichtig,
Allerdings kann vom Betriebsstättenfinanzamt aufgrund eines Nachweises der anfallenden Kosten für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten ein steuerfreier pauschaler Beitrag festgelegt werden.
Telefonkosten:
In der Regel wird bei einem Telearbeitsplatz der Telefonanschluss vom AG eingerichtet und auf den Namen des Unternehmens lauten.... Die Übernahme der Kosten hierfür und auch der laufenden Gebühren durch den AG führen beim AN nicht zu einem steuer- und beitragspflichtigen Vorteil.
Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer, z.B. Haizung, Beleuchtung, Reinigung, kann der AG nicht steuer- und beitragsfrei ersetzen. Wird hierfür eine Vergütung gezahlt, gehört diese als Werbungskostenersatz zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn.
Ende Auszug Lohnlexiko.
Aber, wenn dir deine Telearbeitsplatz in der Hinsicht nun nichts nützt, vielleicht will dein AG die Betreuungskosten für den Kiga übernehmen. Das ist Steuer- und Beitragsfrei, wenn er es direkt an den Kigaträger zahlt und wenn es zusätzlich zum bisherigen Gehalt gezahlt wird, also eben als Gehaltserhöhung.
LG Franzi
Re: Telearbeit / Kostenerstattung
danke für die detaillierte Info! Weißt Du von wann die von Dir beschriebene Rechtslage ist?
Ich habe zwischenzeitlich von meinem Steuerberater gehört, daß mein AG das Arbeitszimmer von mir mieten kann, wenn die Anmietung im Arbeitgeberinteresse liegt und mir in der Firma kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ich hoffe man läßt sich darauf ein und zahlt mir so 100 EUR mtl. Falls Dich der zugehörige Text interessiert, teile mir übers Profil Deine Faxnummer mit und ich faxe Dir das gerne zu.
Kindergarten hat mir mein Steuerberater auch vorgeschlagen, doch das endet dann ja leider wenn die Kindergartenzeit vorbei- bzw. beitragsfrei ist, und ich hoffe, ich kann noch länger arbeiten. ;-) Mein Arbeitszimmer kostet mich (lt. letzter Steuererklärung) rd. 1500 EUR p.a. (inkl. anteilig Strom, Heizung, Afa der mir gehörenden Geräte usw.). Wenn mir mein AG 100 EUR mtl. zahlen würde, würde ich den Rest zu 1500 EUR von 300 EUR noch als Werbungskosten ansetzen können. Und ich denke für 100 EUR mtl. könnte mir mein AG kein Büro einrichten oder anderswo anmieten. Mal sehen, ob mein AG den Aufwand mitmacht. Ein gesonderter Mietvertrag unabhängig vom Arbeitsvertrag muß nämlich abgeschlossen werden.
LG
Jilli
Re: Telearbeit / Kostenerstattung
meine Angaben sind aus dem Lohnlexikon 2006, also ganz neu.
Mich betrifft Telearbeit ja nicht, wir haben das Material nur hier, weil wir für Fremdfirmen Lohn abrechnen.
LG Franzi
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