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Teilzeit in einem Betrieb mit weniger als 15 B.

Hallo, wer von Euch hat Erfahrungen mit "freiwilliger" Teilzeitarbeit in einem Betrieb mit weniger als 15 Beschäftigten? Ich möchte Elternzeit nehmen und in dieser Zeit 30 Stunden bei meinem jetzigen Arbeitgeber arbeiten. Dieser ist grundsätzlich damit einverstanden. Was genau gibt es zu beachten, denn einen Rechtsanspruch auf die Teilzeit habe ich ja nicht? Wer kann mir z.B. aus eigenen Erfahrungen Tipps geben, was ich alles schriftlich (und somit rechtsverbindlich) regeln sollte? Mir ist wichtig, daß ich mein voller Arbeitsvertrag nur ruht und ich diesen nach der Elterzeit wieder in Anspruch nehmen kann.
Viele Grüße Katlen
Bisherige Antworten

Re: Teilzeit in einem Betrieb mit weniger als 15 B.

Wenn dein AG mitspielt, ist ja alles ok.
Du solltest dir einen befristeten Änderungsvertrag zum derzeitigen Vertrag geben lassen (ist bei mir so gelaufen). "Frau X wird während der Inanspruchnahme der Elternzeit bis zum xx.xx.2003 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30h beschäftigt."
danach gilt dann dein alter Arbeitsvertrag weiter.
Beatrix
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