Teilzeit in einem Betrieb mit weniger als 15 B.
Viele Grüße Katlen
Re: Teilzeit in einem Betrieb mit weniger als 15 B.
Du solltest dir einen befristeten Änderungsvertrag zum derzeitigen Vertrag geben lassen (ist bei mir so gelaufen). "Frau X wird während der Inanspruchnahme der Elternzeit bis zum xx.xx.2003 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30h beschäftigt."
danach gilt dann dein alter Arbeitsvertrag weiter.
Beatrix
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