Teilzeit in der Elternzeit
Wenn meine Elternzeit rum ist, kann ich dann wieder voll arbeiten (so wie ursprünglich)? Oder kann ich dann weiterhin nur Teilzeit arbeiten?
Und wie beantrage ich die Teilzeit parallel zur Elternzeit? Bis zu welchem Zeitpunkt? Bis zum Ende der drei Jahre Elternzeit?
Gott, ist das kompliziert .....
Wie habt ihr das denn gemacht???
Anja
Re: Teilzeit in der Elternzeit
auch wenn Du in der Elternzeit Teilzeit arbeitest, steht Dir nach der genommen Elternzeit wieder die 'alte' Arbeitszeit zu, die Du vor der Elternzeit hattest. Bei Dir also vollzeit. Für die Zeit Deiner Teilzeitbeschäftigung erhälst Du dann einen befristeten Änderungsvertrag.
Der Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit erfolg formlos. D. h., dass Du einfach Deine Wünsche ausformulierst. In dem Antrag sollte 'drin stehen, ab wann und für wie lange Du Teilzeit arbeiten möchtest, sowie Deine gewünschte Wochenarbeitszeit. Der Antrag muss spätestens 8 Wochen vor Teilzeitbeginn eingereicht werden.
Die genaue Aufteilung der Wochenarbeitszeit habe ich erst nach Genehmigung der Elternteilzeit beantragt. Ich wollte damit verhindern, dass mein Antrag nur abgelehnt wird, weil ich für die Firma unvorstellbare Arbeitszeiten beantragt habe.
Du musst Dich schon beim Antrag auf die Länge Deiner Teilzeittätigkeit festlegen. Aber Du kannst ja Deine Elternzeit in bis zu vier Zeitabschnitte einteilen. Du könntest also z. B. erst einmal Teilzeit bis zum 2.Lebensjahr Deines Kindes beantragen (so habe ich es auch gemacht), und dann wieder mit 8 Wochen Vorlaufzeit einen neuen Antrag auf Teilzeit für ein Jahr stellen. Vorteil wäre hierbei, dass Du Dich erst einmal für ein Jahr festlegst und 'in Ruhe' sehen kannst, ob es gut mit dem Arbeiten klappt.
Wie bringst Du übrigens Dein Kind unter?
Viel Erfolg
Judie
Re: Teilzeit in der Elternzeit
bei mir hat die Personalabteilung mit mir zusammen ein Formular ausgefüllt (extra für TZ in der Elternzeit), in dem die Stundenzahl pro Woche und der Endetermin (Ende der Elternzeit) angegeben waren. Du kannst es auch ohne Formular beantragen. Die Frist ist glaube ich 8 Wochen vor Beginn der TZ, der AG hat dann 4 Wochen Zeit, Deinen Antrag abzulehnen. Nach der Elternzeit gilt wieder Dein alter Vertrag. Das Gehalt berechnet sich normalerweise, wenns fair zugeht, anteilig, ohne Abstriche.
Ich gehe ab 2.1. wieder 3 Tage / Woche arbeiten, bin schon gespannt.
Viele Grüße, Martina
Re: Teilzeit in der Elternzeit
"bezugnehmend auf das Bundeserziehungsgeldgesetz, §15, beantrage ich hiermit eine Teilzeitbeschäftigung während meiner Elternzeit. Die Teilzeitbeschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden soll am 01.03.03 beginnen und am 25.12.03 enden."
Viel Glück
judie
Re: Teilzeit in der Elternzeit
auch ich habe seit längerem vor - ohne Erfolg bisher - während des Erziehungsurlaubes auf Teilzeitbasis arbeiten zu gehen. Bisher hatte ich das auch immer formlos eingereicht mit negativem Ausgang. Jetzt würde ich auch einen solchen Antrag, wie Deinen, verfassen. MUSS der AG mir dann Arbeit geben und was ist, wenn es wieder abgelehnt wird??? Oh je, ich hoffe wirklich, dass es dann klappt. Seit wann gehst Du wieder arbeiten? Mein Sohn ist jetzt 18 Monate. LG Heike
Re: Teilzeit in der Elternzeit
theoretisch muss Dein Arbeitgeber Dir die Teilzeit während der Elternzeit zugestehen, wenn
-Du länger als 6 Monate in dem Betrieb arbeitest
-er mehr als 15 Angestellte beschäftigt hat
-Deine Teilzeit zwischen 15 und 30 Wochestunden betragen soll
-und Dein Antrag spätestens 8 Wochen vor Teilzeitbeginn eingereicht wurde.
Wenn er Deinen Antrag ablehnt, muss er dieses schriftlich innerhalb von 4 Wochen tun und es auch begründen! Er kann es nur auf Grund 'dringender betrieblicher Gründe' ablehnen. Was hier dringende betriebliche Gründe sind, ist leider im Gesetzt nicht erläutert. Dieses wird wohl erst durch Musterprozesse geklärt werden.
Hattest Du denn Deine Anträge schriftlich eingereicht? Und kam die Ablehnung auch schriftlich innerhalb der vorgeschriebenen 4 Wochenfrist mit Begründung?
Ich habe nach der Geburt meiner Tochter 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nach einem halben Jahr habe ich dann den Antrag auf Teilzeit gestellt. Diesen habe ich ein halbes Jahr vor Beginn der Teilzeit gestellt, da in den Gesprächen mit der Personalabteilung alle Vorschläge von mir zur Elternteilzeit abgeblockt wurden: "sie habe zwar ein Recht auf Teilzeit,wir werden aber alles ablehen, Sie können ja dann klagen"!
Nach Einreichen des schriftlichen Antrages von mir bekam ich nach 4 Woche die Zusage! ;o)
Re: Teilzeit in der Elternzeit
Seit meine Tochter 13 Monate alt ist, gehe ich wieder arbeiten (20 Stunden/Woche).
Wie lange hast Du denn Elternzeit beantragt? Auch erst einmal nur die zwei Jahre oder gleich 3 Jahre? Wenn Du das dritte Jahr erst noch beantragen musst, dann könnte es vielleicht eher mit der Teilzeit klappen. Denn theoretisch müsste Dein Arbeitgeber dann ja auch darauf eingestellt sein, Dich wieder vollzeit zu nehmen. So würde das Argument 'wir haben schon jemanden für Dich eingestellt' nicht ziehen. Dann könntest Du den Antrag auf das 3. Jahr Elternzeit mit dem Antrag auf Teilzeit verbinden.
Ich hoffe, dass Du diesmal bei Deinem Antrag auf Teilzeit mehr Erfolg hast!! Ich drück Dir die Daumen!
Alles Gute
Judie
Re: Teilzeit in der Elternzeit
Re: Teilzeit in der Elternzeit
also das ist definitiv falsch (komischer BR), man hat in der Elternzeit unter den von meiner Vorschreiberin genannten Vorraussetzungen ein Recht auf Teilzeit (bis 30h). Und nach Ende der EZ muss man seinen alten Vollzeitjob wiederbekommen bzw. hat dann auch das allgemeine Recht auf Teilzeit.
Nachzulesen ist das im Bundeserziehungsgesetz, Abschnitt 2, Paragraph 15, 4-7, gibts auch im WWW. Das kannst du mal ausdrucken und deinem BR/AG vor die Nase halten, solche Falschaussagen machen mich echt sauer!
Gruss
Berit
Sorry, es heisst BundeserziehungsGELDgesetz
Re: Sorry, es heisst BundeserziehungsGELDgesetz
Re: Sorry, es heisst BundeserziehungsGELDgesetz
in meiner Firma kannte nur der Personalchef das damals neue Gesetz - was mir aber auch nicht weiterhielf, da er ja alle meine Anträge auf Teilzeit ablehnen wollte....
Der Betriebsrat (und auch andere Gremien) kannten sich mit diesem Gesetz nicht aus. Er fragte auch ganz verwundert: 'wie, während der momentanen Elternzeit Teilzeit ausüben? Das geht doch gar nicht?'
Folglich habe ich dann Gesetz selbst sehr gut studiert - das ist glaube ich immer die beste Lösung.
Viel Glück
Judie
Ich will auch noch meinen Senf dazugeben!
Interessant zu lesen, wie es anderen so geht! Bei mir hat der Betriebsrat zu mir gesagt, daß eine Kündigung des Teilzeitvertrags (also auch des ganzen Arbeitsverhältnisses) in der Elternzeit durch den AG rechtmässig wäre, nämlich als Änderungskündigung. Komisch, daß die Betriebsräte alle so schlecht informiert sind. Mir hat nur die Anwältin richtige Auskunft gegeben. Schade halt, denn guter Rat ist teuer!!! Ich habe nämlich keine Rechtschutzversicherung.
Warum macht man es eigentlich den Familien in Deutschland so schwer, Arbeit und Familie zu vereinbaren? Naja, ich darf nicht jammern, am 02.01.03 ist mein 1. TZ-Arbeitstag.
Viele Grüße, Martina
Re: Sorry, es heisst BundeserziehungsGELDgesetz
vielen Dank für Deine Auskünfte...habe inzwischen Kontakt mit Personalabteilung aufgenommen und siehe da, man kennt das Gesetz - auch wenn man nicht begeistert ist, dass ich es kenne ;-) - Habe nun meinen Antrag per Fax und natürlich noch auf dem Postweg verschickt -. Arbeitsbeginn soll der 01.03. sein und nun bin ich gespannt, wann ich was höre. Du hattest wirklich Recht damit, dass man selber alles sehr gut studieren muß!!! LG und einen guten Start ins Jahr 2003 HEIKE
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