Tagesmutter - Haftpflicht
ich erlebe gerade eine weniger schöne Zeit mit unserer jetzt ehemaligen Tagesmutter. Unsere 2jährige Tochter soll die Spülmaschine der Tamu derart malträtiert haben, dass ein Schaden von 280 ? entstanden ist. Interessanterweise war die Tamu selbst nicht in der Küche, als das passiert sein soll, sie betreut mehrere Kinder (mehr, als sie darf, wie ich mittlerweile weiss :-( ). Jetzt beansprucht die Tamu, dass wir ihr die Kosten erstatten, wir könnten das ja unserer Haftpflicht melden. Völliger Quatsch, meiner Meinung nach - denn schließlich hat SIE doch ihre Aufsichtspflicht verletzt und nicht wir, denn wir geben unser Kind doch in ihre Obhut.
Weiss jemand von Euch, wie da die Rechtslage aussieht? Greift da überhaupt irgendeine Versicherung, wenn sie einfach ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommt?
Danke im voraus,
co60 (
Re: Tagesmutter - Haftpflicht
ich würde es einfach meiner Versicherung so melden, wie es gewesen sein soll - und wie Du es siehst - und die können (und werden) doch dann entscheiden, was sie ggf. erstatten wollen oder nicht? Du sagst ihr einfach: ich melde das meiner Versicherung, Sie hören von denen. Ende. Dann hast Du den Streit vom Hals - und sie das Theater. Du kannst doch eigentlich sowieso nix wirklich dazu sagen - die Aufsichtspflicht hatte ja SIE *g*.
LG
Katja
Re: Tagesmutter - Haftpflicht
also soweit ich weiss muss sie für Schäden, die entstanden sind weil sie
ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, selbst aufkommen. Genau deshalb wird
ja TaMus empfohlen eine Haftpflichtversicherung gegen
Aufsichtspflichtverletzung abzuschließen. Eure Haftpflicht wird das
bestimmt genausso sehen...LG, Monika
Re: Tagesmutter - Haftpflicht
LG Kathi
Re: Tagesmutter - Haftpflicht - lange Antwort
Dein Thema kommt mir sehr bekannt vor. Unsere Ex-TaMu fordert 200 ? für diverse Sachen, die unser Sohn bei ihr kaputt gemacht haben soll. Unter anderem soll er als nicht mal 2jähriger eine Türzarge und ein Puppenkinderwagen durch mehrmaliges Gegenfahren kaputt bzw. reperaturbedürftig beschädigt haben. Sehr komische Sache, denn die Türzarge an sich kostet laut Rechnung nur 67 ?. Unser Sohn soll in 15 Monaten Betreuungszeit also noch Spielsachsen, Geschirr usw. im Wert von 133 ? kaputt gemacht haben??? Ich bin so sauer über diese "Forderungen", dass ich mich ernsthaft frage, wie schwer die TaMu ihre Aufsichtspflicht verletzt haben muss. Aber mal abgesehen von meinem subjektiven Ärger: in unserem Betreuungsvertrag steht, dass ich den Schaden der Versicherung melden kann. Dafür benötigt man Rechnungen der angeblich kaputt gemachten Teile oder Kostenschätzungen und eine Schilderung des Schadenvorfalls. Die Versicherung wird dann die Verletzung der Aufssichtspflicht prüfen. Denn ich frage mich, warum sie nicht eingegriffen hat, wenn ein nicht mal zweijähriges Kind x-mal gegen einen Türrahmen donnert, um ihn kaputt zu kriegen...
Also, mein Tipp: wenn Du einen Betreuungsvertrag mit der TaMu hattest, dann fordere sie auf, die Rechnung bei Deiner Haftpflichtversicherung einzureichen und den Schadenshergang zu beschreiben. Kannst ja zu Deiner Entlastung der Versicherung schreiben, sie sollen den Fall direkt mit der ex-Tamu abwickeln.
Bettina grüßt
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