Rentenversicherung bei Teilzeitarbeit
ich habe jetzt meinen TZ-Vertrag zugeschickt bekommen *jubel* Jetzt wollen die noch eine schriftliche Erklärung von mir...
" Wir bitten Sie, uns schriftlich mitzuteilen, daß sie keine weitere Beschäftigung ausüben und falls Sie auf die Reduzierung ihres beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in der Rentenversicherung verzichten wollen, dies ebenfalls mitzuteilen. Das bedeutet, daß Sie bei Verzicht ihren vollen Beitragsteil in der Rentenversicherung leisten, aber im Gegenzug auch den vollen Rentenanspruch erwerben."
Sooo...was heißt das jetzt für mich im Klartext...lohnt sich das denn für mich? Wer hat da Erfahrung...und vor allem wie formulier ich das Anschreiben. Geht das formlos oder wie? Aufschlauchsteh....
Wär schön wenn mich mal jmd. aufklären könnte, das naheliegendste, nämlich in der Personalabteilung nachzufragen würde ich nur seeeeeeeeehr ungern *grummel*
LG Tina
Re: Rentenversicherung bei Teilzeitarbeit
wenn ich richtig verstehe, wollen sie wissen, ob Du Deinen Rentenbeitrag weiterzahlen willst, als würdest Du voll arbeiten, oder aber anteilig. Wenn Du noch in Elternzeit Teilzeit arbeitest, kriegst Du diesen Faktor 1 gutgeschrieben (entspricht dem Durchschnittslohn aller Rentenzahler), außer Du verdienst auch in der Teilzeit mehr als der Durchschnitt. Nach der Elternzeit kriegst Du meines Wissens nur den tatsächlichen Teilzeitfaktor gutgeschrieben. Ob sich das dann bei Dir wirklich lohnt, überfordert wahrscheinlich schon Deine Personalabteilung, am besten rufst Du direkt bei der LVA / bfw an, die können Dir das schnell durchrechnen, vielleicht haben die sowas sogar auf der Homepage??
Wirklich helfen konnte ich zwar auch nicht, aber trotzdem
LG Willi
Re: Rentenversicherung bei Teilzeitarbeit
ich versuche es mal.
sehe ich es richtig, dass du ein bruttogehalt zwischen 400,- und 800,- euro hast?
dann befindest du dich in der sog. gleitzone, d.h. dass der anteil des mitarbeiters zur renten- arbeitslosen usw. versicherung geringer ausfällt, man setzt zur berechnung einen fiktiven betrag an.
das macht sich beim nettogehalt durchaus bemerkbar, je nachdem, wieviel du verdienst.
es wird allerdings auch nur das geringere entgelt gemeldet, d.h. es wird auch nur aus dem geringen entgelt die rente berechnet.
wenn du das höhere netto haben willst, mußt du nichts machen, dann wird dir weniger abgezogen, das ist vom gesetz so vorgeschrieben.
wenn du darauf verzichten möchtest und den vollen beitrag zur rentneversicherung zahlen magst (in der kranken-pflege-und arbeitslosenvers. kannst du übrigens nicht verzichten, da zahlst du eh weniger), mußt du das schriftlich beantragen, da gibt es so vordrucke für.
meine erfahrung als betriebsprüferin ist, dass die leute so gut wie nie verzichten, weil sich die aufstockung meist nicht lohnt.
falls ich dich falsch verstanden haben sollte, sag bescheid oder auch falls du noch ne frage haben solltest.
kann dir gerne auch mal was ausrechnen.
hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt:-)
LG, Tamara
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