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Rechtslage,Vollzeit im Elternurlaub, Tausch etc..?

Hallo zusammen, gehöre zwar eigentlich auch schon seit februar hier hin, habe mich aber immer eher im krabbelforum und jetzt im kleinkindforum rumgetrieben. bisher arbeite ich ich wenige tage sporadisch, aber ein insolvenzverfahren in der firma meines mannes zwingt uns zum nachdenken. FALLS die firma in konkurs geht und FALLS er kurzfristig keine gute stelle findet, müßte ich arbeiten. aber wie macht man das, darf ich volle zeit arbeiten oder muss ich die elternzeit abbrechen oder müssen wir tauschen? bekommt er denn dann arbeitslosengeld? was wäre die beste alternative, vor allen dingen unter der massgabe, dass wir wieder alles ändern wollen, falls er dann ne stelle bekommt. war jemand schon in einer ähnlichen situation?
danke für alle infos!
zenobia
Bisherige Antworten

Re: Rechtslage,Vollzeit im Elternurlaub, Tausch etc..?

Hi Zenobia,
schwierig.
Also 1. in der Elternzeit darfst Du nicht mehr als 30 Std. arbeiten.
Der, der Elternzeit nimmt (kann ja auch Dein Mann sein) hat, bei entsprechender Gehaltslage Anspruch auf Erziehungsgeld (kann ja auch als Budget gezahlt werden, 900 DM für 1 Jahr, wenn man entsprechend "wenig" verdient), bekommt aber KEIN Arbeitslosengeld.
Eltern können sich bei der Elternzeit abwechseln.
Schwierig ist da nur, daß man i.d.R. VORHER sagen muß, wie lange man Elternzeit nimmt.
Viel Glück für Euch!
LG Arielle.

Re: Rechtslage,Vollzeit im Elternurlaub, Tausch etc..?

Hi,
hm, es gibt irgendwelche Ausnahmefälle (Härtefälle), wo man nachträglich noch was ändern kann. Vielleicht fällt so etwas darunter?Im netz findest Du das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ), die haben viel Infos bzgl. der Elternzeit und die kannst Du notfalls auch anmailen.
Viel Glück und LG
Sibylle
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