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Recht auf Teilzeitarbeit?

Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an Euch.
Meine Freundin möchte nächstes Jahr nach 2 Jahren Elternzeit wieder arbeiten gehen. Allerdings nur Teilzeit, was aber ihr Arbeitgeber nicht möchte. Hat sie ein gesetzliches Recht darauf?
Vielen Dank für Eure Antworten im voraus.
LG
Anne
Bisherige Antworten

Re: Recht auf Teilzeitarbeit?

Hallo Anne,
Deine Freundin kann ja nach den 2 Jahren Elternzeit gleich im Anschluß das 3. Jahr Elternzeit beantragen mit einem Recht auf Teilzeit während dieses dritten Jahres. Der Arbeitgeber muss den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit genehmigen, wenn
- er mehr als 15 Beschäftigte hat
- Deine Freundin länger als 6 Monate dort beschäftigt ist
- die Teilzeit zwischen 15 und 30 Stunden die Woche betragen soll
- der Antrag spät. 8 Wochen vor Teilzeitbeginn schriftlich eingereicht wurde
- und keine 'dringenden betrieblichen' Gründe dagegen sprechen.
Was genau 'dringede betriebliche' Gründe sind, steht leider nirgens geschrieben; ist leider (meines Wissens) auch noch nicht geklärt. Dieses wird erst in Musterprozessen geklärt werden. Wenn Dein Arbeitgeber den Wunsch nach Teilzeit ablehnt, so muss er dieses schriftlich innerhalb von 4 Wochen machen, und zwar mit Begründung. So wäre wenigstens das 1. Jahr Teilzeit gerettet.
Wenn Deine Freundin im Öffentliche Dienst arbeitet, dann hat sie ein gutes Recht (wenn keine dringenden betriebliche Gründe dagegen sprechen) auf einen einmaligen, bis zu 5 Jahre befristeten Teilzeitvertrag.
Wenn sie nicht im ÖD arbeitet, dann brauchen nur 'betriebliche Gründe' gegen die Teilzeit zu sprechen, um diese ablehen zu können. Aber ich würde immer vesuchen, meine Wünsche schriftlich einzureichen. Manchmal ist eine mündliche Absage nur 'heiße Luft'.
Viel Glück
Judie

Re: Recht auf Teilzeitarbeit?

Hallo Judie,
recht vielen Dank für die Infos.
Bin mal gespannt, ob es ne Möglichkeit für meine Freundin gibt.
Liebe Grüße
Anne

Re: Recht auf Teilzeitarbeit?

Seid Anfang 2001 haben alle ArbeitnerhmerInnen, die länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten, einen Anspruch auf TZ nach EZ. Dabei gilt die EZ ebenfalls als Beschäftigungszeit, es muß also nihct erst wiedr 6Monate gearbeitet werden. Der Wunsch auf TZ muß dem AG drei Monate vor WunschBeginn mitgeteilt werden.
Der Ag kann ablehnen wenn betriebliche Gründe vorliegen, wurde TZ während der EZ aber schon erlaubt kommt der AG später schlecht damit durch.
Für Fragen um das Recht auf TZ hat das Bundesarbeitsministerium eine gebührenfreie Hotline eingerichtet 0800- 1 51 51 53 Mo- Do 8-20Uhr oder im Netz Teilzeit.info
Viel Glück beim durch kämpfen der TZ
LG nijesa
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