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Rückkehr in den Beruf nach EZ, Frist verpasst???

Hallihallo,
mein Mann ist derzeit noch bis Sept. 06 in EZ aufgrund seinen Tarifvertrages (Einzelhandel NRW sieht sowas vor). Dies hat er im März 2005 seinem AG schriftlich mitgeteilt, auch mit dem Hinweis, dass er danach nicht mehr 100% arbeitet sondern "nur" 40%. Daraufhin bekam er das OK der Personalabt. mit der Bitte, dass er bis 16.3.06 schriftlich mitteilen muss, ob er ab Sept. 2006 sein ruhendes Arbeitsverhältnis wieder aufnimmt. Und genau diesen Termin haben wir verschwitzt!!!! :-/ Er macht schon ein Schreiben fertig, in dem er auf das erste Schreiben aus März 2005 hinweist, aber kann ihm dennoch der AG einen Strick draus drehen??? Ich habe hier schon wieder Panik....
Danke und schöne Grüße,
Carola *:o) hoffentlich nicht allzu wirr für Euch *g*
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Re: Rückkehr in den Beruf nach EZ, Frist verpasst?

Hi Carola,
ich verstehe es jetzt so, dass dein Mann in Elternzeit ist und er nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten will.
Eigentlich kann deinem Mann nichts passieren. Zum einen hat er ja bereits schriftlich die Teilzeit beantragt. Selbst wenn der erste Antrag nicht rechtskräftig sein sollte, dann gilt hier eine Antragsfrist von 3 Monaten [TzBfG §8 (2)], um Teilzeit (nach der Elternzeit) zu beantragen. Selbst wenn er diese Frist verpassen sollte, müsste er halt nach der Elternzeit vollzeit arbeiten, hätte dann aber immer noch die Chance, Teilzeit zu beantragen.
Ich denke, dass die Frist des Arbeitgebers eher eine Bitte ist, damit er besser planen kann.
Oder steht in dem Tarifvertrag etwas anderes? Elternezeit ist doch aber bundesweit geregelt und nicht Tarifrechtlich?
Auf alle Fälle würde ich Rücksprache mit dem Arbeitgeber halten und bald die Teilzeitwünsche schriftlich einreichen, denn die drei Monate sind bald um.
LG
Judie
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