Noch was.Wohin mit dem Freistellungsauftrag?
Hab ihn ausgefüllt,muß der nun zurück zum Finanzamt oder zum Versorgungsamt? Und wenn ich den bekomme,muß der dann zu meinem AG?
Danke,wenn mir wer helfen kann,bin völlig durch einander
LG
Kerstin
Re: erst Finanzamt dann zum Arbeitgeber
habe gerade erst deinen beitrag gelesen.
Vom Finazmat aus an den Arbeitgeber, wg Lohnsteuer Berechnung bzw. Abgabe. Eine Kopie ist für dich und deinen Lohnsteuerausgleich.
mfg nic
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