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Neuer Arbeitsvertrag für Elternzeit

Ich befinde mich bis zum 28.03.2006 in Elternzeit und habe bei meinem Arbeitgeber beantragt, ab dem 1.10.2004 bis zum Ende der Elternzeit mit einer auf 23 Wochenstunden reduzierten Arbeitszeit zu arbeiten. Dem hat die Personalabteilung auch schon vor 3 Monaten mündlich zugestimmt. Gestern war dann ein Arbeitsvertrag in der Post, in dem von einem befristeten Arbeitsverhältnis für die Dauer der Elternzeit vom 1.10.04 bis 28.03.04 die Rede ist. Nun habe ich gelesen, dass man sich auf einen neuen Arbeitsvertrag für die Elternzeit nicht einlassen sollte, da "es für die Wirksamkeit der Arbeitszeitreduzierung ausreichend ist, den Antrag auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit dem Arbeitsvertrag beizufügen". Da in dem Vertrag nirgendwo steht, dass nach Ablauf wieder der ursprüngliche Arbeitsvertrag gilt, habe ich ein bißchen Angst, dass ich meinen Job am 28.03.2006 eventuell los bin, wenn ich unterschreibe. Und laut beiliegendem Schreiben der Personalabteilung soll ich den Vertrag innerhalb von 7 Tagen unterschrieben zurückschicken.
Weiß jemand Rat ?
Bisherige Antworten

Re: Neuer Arbeitsvertrag für Elternzeit

Moin,
ruf doch einfach die Personalabteilung an, weise die darauf hin, das sie den entsprechenden Passus doch bitte noch einsetzen sollen.
C.
C.

Re: Neuer Arbeitsvertrag für Elternzeit

Das ist kein Problem. Das ist ein zusätzlicher Arbeitsvertrag, der keinerlei Auswirkungen auf deinen normalen Vertrag hat. Ich habe z.B. während meiner Erziehungszeiten 5 befristete Verträge gehabt, da ich immer Projekte für andere Abteilungen gemacht habe.
lg
Sylvia

Re: Neuer Arbeitsvertrag für Elternzeit

Ich hatte auch einen zusätzlichen Arbeitsvertrag für die Zeit der Stundenreduzierung.
Der "alte" Arbeitsvertrag bleibt bestehen, solange er nicht gekündigt ist.

Re: Neuer Arbeitsvertrag für Elternzeit

Danke für die Antworten.
Nach meiner schlaflosen Nacht wegen des Vertrags habe ich heute Morgen die Personalabteilung angerufen. Dort hat man mir auch gesagt, dass nach der Elternzeit automatisch der alte Vertrag wieder gilt. Und das muß laut deren Aussage deshalb nicht extra im befristeten Vertrag für die Elternzeit erwähnt werden, weil das ganze gesetzlich geregelt ist.
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