Suchen Menü

Neu hier - und gleich mal ´n paar Fragen

Hallo an alle!
Habe mich bisher im Säuglingsforum getummelt. Aber nun wird es Zeit, hierher zu wechseln:
Meine Kleine ist 15 Wochen alt und wird noch voll gestillt.
Ab September will ich wieder 1-2 Tage Vollzeit arbeiten in abhängiger Beschäftigung und zusätzlich noch ca. 10 Std. auf selbständiger Basis.
Meine Mutter und mein Mann -voll berufstätig als Angestellter- wollen sich beim Baby-Sitting abwechseln.
Hier nun meine Fragen:
1. Wie sieht das mit der selbständigen Tätigkeit steuerrechtlich aus? Wie und vor allem wo melde ich ein Gewerbe an?
2. Meine Kleine wäre bis dahin 8 Mon. alt: Gerne würde ich sie in der Nacht noch stillen und am Tag mit Flasche/Brei ernähren. Klappt das? Ab wann und wie sollte ich am besten das Zufüttern beginnen? (Hohes Allergierisiko besteht)
Vielen Dank an alle!
Birgit *diefrohistwiedereigenesGeldzuverdienen* & Jule
Bisherige Antworten

Re: Neu hier - und gleich mal ´n paar Fragen

Hallo Birgit, wegen der anmeldung kommt es drauf an, was Du machst. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden, ansonsten ist Deine Verwaltungsbehörde zuständig. Wegen der Steuer würde ich euren Steuerberater fragen. Das mit dem Stillen kommt auf das Kind an. Nicholas hat sich, nachdem er mit 6 Monaten die ersten Mahlzeiten außer Mumi bekommen hat, ruckzuck selber abgestillt (schreien, Kopf wegdrehen und als alles nicht geholfen hat, wurde herzhaft zugebissen). Da hab ich es dann lieber sein gelassen. Die erste Mahlzeit habe ich Abends durch eine Flasche ersetzt, dann gab es Mittags Gemüse-Kartoffel-Pampf, und dann ging alles innerhalb von zwei Wochen über die Bühne. Für weitere Fragen kannst Du mich anmailen, Grüsse, Uli

Re: Neu hier - und gleich mal ´n paar Fragen

Hi,
steuerrechtlich kommt es darauf an, was Du machst. Ist es eine gewerblche selbständige Tätigkeit oder eine freiberufliche. Ein Gewerbe meldet man bei der Gemeinde bzw. der Stadt an. Die leiten dann von Amts wegen die Anmeldung an das Finanzamt weiter und Du bekommst dann einen Fragebogen zu Deinem Gewerbebetrieb zugesandt. Eine freiberufliche Tätigkeit ist nicht anmeldepflichtig, kann aber angemeldet werden (kostet Gebühr), hat aber den Vorteil, daß Du sofort so Sachen wie Metro-, C+C-, oder Stahlgruberausweis bekommst.
Am Jahresende mußt Du für Deine freiberufliche Tätigkeit eine Anlage GSE abgeben und eine Gewinnermittlung beifügen (soweit zur Einkommensteuer). Bei der Umsatzsteuer kommt es zunächst darauf an, ob Deine Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig ist, dann auf den Umfang Deiner Tätigkeit (evtl. kommt die Kleinunternehmerregelung in Betracht). Ansonsten ist am Jahresende eine Umsatzsteuerklärung fällig.
LG, Birgit

Re: Neu hier - und gleich mal ´n paar Fragen

Das kommt davon, dem Baby das Händchen halten und tippen...die Anlage GSE muß der normalen Steuererklärung beigefügt werden.
LG, Birgit

@ mäusepfötchen

Arbeitest du beim Finanzamt? Du kennst dich ja gut aus- oder bist du beim StB?
LG Katja
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen