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Nei hier und Frage zu Kündigung nach Elternzeit

Hallo,
vielleicht kann mir eine von Euch einen guten Rat geben:
Aufgrund einer chronischen Erkrankung meiner Tochter war es äußerst
schwer, einen KiGa-Platz zu bekommen. Der KiGa ist auch nur bereit, sie
jeden Tag vormittags etwa 3 Std. zu betreuen. Deswegen habe ich mich an
meinen AG gewandt, dass ich nach der Elternzeit auf 400 Euro-Basis 10 Std/
Woche arbeiten kann/will. Meine Büroleiterin hat mir aber bereits vorab
angedeutet, dass mein AG entgegen ursprünglicher Zusicherungen darauf
besteht, dass ich wieder wie vor der Elternzeit 30 Std. arbeite. Das ist aber
nicht machbar. Also wird es wohl darauf hinauslaufen, das ich im Herbst
arbeitslos bin. Wie ist es mit Aufhebungsverträgen/Abfindung? Ein Recht auf
Abfindung gibt es ja nicht, aber eigentlich wären wir auf das Geld
angewiesen, weil ich wahrscheinlich keine andere Arbeit finden werde. Gibt es
irgend etwas zu beachten?
Das Dumme ist, mein Chef ist ein recht ausgefuchster RA ;-)
LG und danke schon mal für Ratschläge!
Lili
Bisherige Antworten

Re: Nei hier und Frage zu Kündigung nach Elternzeit

Hi Lili,
falls du eine Abfindung bekommen solltest dann sei gewarnt: es gibt da keine Freibeträge mehr, die wird voll versteuert. Und sie wird auf ALG angerechnet bzw. du bekomst da evt. eine Sperrzeit weil du deinen Job aufgegeben hast.
Aber: Vielleicht kannst du dich mit deinem Chef auf ein Homeoffice einigen? Dann kannst du arbeiten wenn deine Tochter zu Hause ist, bestimmt findest du da auch jemanden der sie zu festen Zeiten zuverlässig betreut und dich entlasten kann.
LG Franzi

Re: Nei hier und Frage zu Kündigung nach Elternzeit

Hallo Franzi,
das mit dem Homeoffice macht mein Chef nicht mehr, das hatte er bei einer
Anwältin, von der er am Ende verlangt hat, dass sie zusätzlich 2 volle Tage im
Büro erscheint, was sie dann zur Kündigung veranlasst hat :-(
Wegen der Freibeträge habe ich mich auch erkundigt, sie liegen bei etwa 5000
?/Jahr, Sprich, wenn ich meinen Chef überreden kann, die Abfindung auf 2
Teilbeträge zu verteilen, fällt kaum Steuer an. Aber erst einmla muss er bereit
sein, eine Abfindung zu zahlen.
LG Lili

Re: Nei hier und Frage zu Kündigung nach Elternzeit

Hi Lili,
Freibeträge bei der Steuer von Abfindungen gibt es seit diesem Jahr definitiv nicht mehr. Es kann aber die sogenannte Fünftel-Regelung angewendet werden, da spart man noch mal ein paar Euro. Bis Dezember 2005 gab es aber z.B. einen Freibetrag von 7200?, abhängig vom Alter und Beschäftigungsdauer konnte der auch höher sein.
Ich würde das Homeoffice trotzdem noch mal ansprechen, vielleicht wollte er die ander nur los werden und hat sie deshalb gemobbt. Fragen kostet ja nichts. Und wenn es darüber einen Vertrag gibt kann er auch nicht einfach was anderes verlangen.
LG und viel Glück.
Franzi

Re: Nei hier und Frage zu Kündigung nach Elternzei

In vielen Fällen gibt es einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Hängt aber von der Firma, Mitarbeiterzahl usw. ab. Möglicherweise gibt es auch eine Mindeststundenzahl?
Mach Dich bei einem Anwalt ggf. auch im Internet schlau, bevor Du die Flinte ins Korn schmeißt.
Ich würde aber erst einmal versuchen mich zu einigen. Wenn er Dich gerne 30 Std. beschäftigen will, kann er doch auch zunächst mal mit 10 Stunden anfangen. Vielleicht kannst Du ihm ja in Aussicht stellen, daß Du aufstockst, wenn die Betreuungsmöglichkeiten für Deine Tochter sich möglicherweise erhöhen lassen, wenn es im Kindergarten gut klappt.
Auf eine Abfindung würde ich nicht spekulieren, die wird Dir Dein AG bestimmt nicht ohne Rechtsanspruch zahlen.
Wenn Du tatsächlich nur ein Arbeitsangebot bekommst, was Du nicht annehmen kannst, weil Du Dein Kind nicht unterbringen kannst, dann wirst Du von der Arbeitsagentur möglicherwiese nicht für drei Monate gesperrt, sondern hast direkt Anspruch auf ALG. Sprich mal mit der Arbeitsagentur.
Ich drücke Dir die Daumen, daß Du Dich mit deinem AG einigen kannst.
LG
Petra
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