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Nachtarbeitsverbot für stillende Mütter

Hallo! Ich möchte gerne im Anschluss an die Mutterschutzfrist wieder meine Nacht-Arbeitsstelle antreten jedoch auch gerne weiterhin stillen. Dies ist (für mich ungünstigerweise) lt. Mutterschutzgesetz nicht erlaubt. Kann mir jemand sagen, ob mein Arbeitgeber von mir ein ärztliches Attest darüber verlangen kann, dass ich nicht stille, oder muss ihm meine eigene Auskunft reichen?
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