Suchen Menü

Muss mir auch dann mein Arbeitsplatz erhalten

bleiben?
Hallo :-)
ich möchte jetzt nach einem Jahr Babypause wieder Stundenweise arbeiten gehen...ich weiss das es bei einem 400 ? job so ist das mir mein alter arbeitsplatz nach den 3 jahren erziehungszeit wieder gegeben werden muss aber wie verhält es sich wenn ich einen job annehme für den ich einen eigenen vertrag mit lohnsteuerkarte unterzeichne?! würde mein alter arbeitsplatz dann "erlischen" ?
wäre klasse wenn sich da jemand auskennt!!! oder mir sagen kann wohin ich mich wenden kann..
danke!
lg
silke
Bisherige Antworten

Re: Muss mir auch dann mein Arbeitsplatz erhalten

Nein, die Teilzeitarbeit während Elternzeit gilt IMMER als ein eigens abgeschlossener Vertrag, der den "eigentlichen" Arbeitsvertrag nicht außer Kraft setzt. Du brauchst aber, soweit ich weiß, die Zustimmung Deines Arbeitgebers zu dem anderen Job. Link zu der Elternzeit-etc-Broschüre des Bundesministeriums für weißnichtwas ist in meinem Profil.
LG Iris
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen