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Muss ich irgendwelche Termine für das Elternzeiten

ende beachten?
Hallo,
wer von euch kennt sich den etwas damit aus? Meine Tochter wird am 10.02. 3Jahre alt, ich möchte dann wieder in meiner alten Firma anfangen, aber anstatt 35Std. auf eine Teilzeitstelle mit max. 21Std reduzieren. Meinem Personalberater und meinem ehemaligen Chef habe ich das schon längst mündlich mitgeteilt, nur weiß ich nicht ob ich in meine alte Abteilung komme.
Ich möchte auch nicht das man mir daraus einen Strick dreht und es am Schluß heißt niemand hätte was gewusst.
Kann mir von euch da weiter helfen?
Danke Marion
Bisherige Antworten

laut TzBfG drei Monate

Hallo Marion,
ich denke, dass hier das Teilzeit- und Befristungsgesetzt gereift. Dort steht in § 8 folgendes:
"(2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben."
Also spätestens drei Monate vorher!
LG
Judie

Re: laut TzBfG drei Monate

Hallo Judie,
ich habe nochmal nachgeschaut und in einer Email die ich meinem Personalbetreuer geschickt habe steht das ich gerne wieder in meiner alten Abt. mit einer Arbeitszeit zwischen 16-21Std. anfangen will (Mail vom 01.07.05).
Mündlich habe ich mit ihm und mit meinem Chef besprochen das ich auch in jeder anderen Abt. anfangen werde.
Denkst du ich sollte noch mal eine Mail schreiben und das ganze noch mal schriftlich zu haben?
LG. Marion

Re: laut TzBfG drei Monate

Hi Marion,
ich würde auf alle Fälle den Postweg nehmen. Ein Brief ist doch für die meisten noch etwas anderes als eine Mail.
LG
Judie
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