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Minijob oder Teilzeit und Steuerklasse

Hallo zusammen,
bis jetzt war ich immer stille Leserin, jetzt brauche ich jedoch auch mal Eure Hilfe. Ich bin in Elternzeit und habe ab Januar die Möglichkeit, maximal 40 Stunden im Monat zu arbeiten. Mein Mann ist voll berufstätig.
Nun bin ich am überlegen, ob ich Teilzeit oder Minijob mache. Wenn ich tatsächlich die 40 Stunden arbeite, komme ich über die 400 EUR Grenze hinaus. Aber gerade jetzt am Anfang möchte ich nicht unbedingt die 40 Stunden ausnutzen, sondern zum Beispiel nur 20 Stunden arbeiten (bis März). Wenn ich Teilzeit arbeite und unter der 400 EUR Grenze liege, wie wird das dann versteuert? Geht das überhaupt, dass man manchmal über oder unter 400 EUR verdient?
Bis jetzt hatten wir Steuerklasse 4/4. Haben jetzt zu 3/5 gewechselt. Wenn ich jetzt jedoch wieder anfange zu arbeiten, war das mit dem Wechsel vielleicht doch keine so gute Idee. Wie bekomme ich raus, wie hoch die theoretische Nachzahlung für 2006 sein wird.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Ich wünsche allen schöne Weinachten und ein gesundes neues Jahr 2006!
Bisherige Antworten

Re:Teilzeit und Steuerklasse lassen

Hallo,
so richtig kenne ich mich auch nicht aus, aber Teilzeit istmeines Wissens besser, weil Du dann die ganzen Tarifleistungen und Kündigungsschutz etc. hast im Gegensatz zum Minijob. Und Steuerklasse 3/5 ist die beste Lösung, sobald Dein Mann ca. 60 Prozent des Familieneinkommens beisteuert und das wird bei Deinen 10 Wochenstunden wohl auch weiterhin so sein.
LG Willi

Re: Minijob oder Teilzeit und Steuerklasse

Hallo,
also eigentlich ist es wurscht, ob du mit TZ ab und zu über oder unter 400? bleibst. Wenn du dauerhaft max. 400? verdienst, hast du einen Minijob und wirst dafür bei der Bundesknappschaft für Minijobs angemeldet. Das hab ich während der EZ gemacht. Die Std. die ich mehr gearbeitet habe waren sozusagen Überstunden, die wir niemandem verraten haben. Als ich dann ab März wieder voll gearbeitet habe, bekam ich mein VZ-Gehalt, obwohl ich nur Tz gearbeitet habe uznd wir haben das mit den Überst. aus den Monaten vorher verrechnet.
Zwischen 400 und 800? spricht man von der Gleitzone, da werden die KK-Beiträge anders berechnet, aber das ist für dich ohne Bedeutung.
LG Franzi

Re: Minijob oder Teilzeit und Steuerklasse

Hallo,
also, bei einem "echten" Minijob zahlt man ja keine Steuern und muss die Steuerklasse auch nicht wechseln. Ich persönlich finde, dass sich arbeiten auf Kl. 5 nicht lohnt und deshalb machen wir das auch nicht. Mit Kl. 3 kriegt man immer noch am meisten raus. Außerdem kann man nur einmal im Jahr die Steuerklassen wechseln, das muss man sich eben auch gut überlegen. Also mal gucken, wie das so wäre, das ist nicht drin.
LG
Claudia
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