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Lohnfortzahlung bei krankem Kind

Hallo,
ich hab da mal eine Frage für eine Freundin von mir. Sie hat jetzt die Androhung der Kündigung bekommen, weil sie 3 Wochen bzw. einmal 1 Woche ein Kind und einmal 2 Wochen das andere Kind krank waren und sie dadurch nicht zur Arbeit konnte. Wie lange darf man denn im Jahr pro Kind als alleinerziehende ein krankes Kind beteuen?
LG Maggy
Bisherige Antworten

Re: Lohnfortzahlung bei krankem Kind

Hallo Maggy
als Alleinerziehende bekommt man pro Jahr 20 Tage Krankengeld von der KK pro Kind, das heißt doch aber nicht, das das Kind danach nicht mehr Krank werden darf.Man bekommt halt nach den 20 Tagen kein Geld mehr von der KK.
Der AG bezahlt doch garnichs bei Kind krank , ihm fehlt halt nur die Arbeitskraft in dieser Zeit.
LG Claudia

Re: Lohnfortzahlung bei krankem Kind

Zur Betreuung eines kranken Kindes haben Sie Anrecht auf Freistellung von der Arbeit - jährlich bis zu 10 Arbeitstage, wenn Sie alleinerziehend sind 20.
Voraussetzungen sind: Eine andere Betreuungsperson steht nicht zur Verfügung; das Kind ist jünger als 12 Jahre und bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (mit)versichert und der Arzt bescheinigt, dass die Betreuung notwendig ist.
Eltern können wählen, wer von ihnen Freistellung beansprucht. Bei mehreren Kindern dürfen pro Elternteil insgesamt 25 Arbeitstage - Alleinerziehende 50 - nicht überschritten werden. Für die Zeit der Freistellung erhalten Sie statt Vergütung das - geringere - Kinderpflegekrankengeld von Ihrer Krankenkasse. (Rechtsgrundlage: Sozialgesetzbuch V, § 45).
Praktisches Vorgehen: Informieren Sie Ihren Dienstgeber und lassen Sie sich die ärztliche Bescheinigung ausstellen. Diese schicken Sie der Krankenkasse. Sie erhalten einen Bescheid der Kasse, den Sie dem Dienstgeber vorlegen. Bei manchen Einrichtungen genügt es, die ärztliche Bescheinigung dem Dienstgeber vorzulegen, den Rest erledigt Ihr Arbeitgeber für Sie.
Sind Sie privat versichert, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse kein Kinderpflegekrankengeld. Ihnen stehen 4 Tage Arbeitsbefreiung zu. Nach vorherrschender Rechtsmeinung haben Sie auch bei mehreren Kindern nur auf insgesamt 4 Tage Anspruch. (weiter Teil2)

Re: Lohnfortzahlung bei krankem Kind

...(Weiter gilt für Privatversicherte: Nehmen Sie im selben Jahr auch Arbeitsbefreiung wegen Erkrankung eines Angehörigen oder einer Betreuungsperson in Anspruch, dürfen zusammen mit derjenigen zur Kinderbetreuung 5 Tage nicht überschritten werden.) Sie erhalten für die Zeit volle Vergütung. Da der Dienstgeber die Kosten trägt, muss die Krankenkasse nicht informiert werden. (ABDTeilA1.§ 52 bzw. B § 33)
Das habe ich gerade im Internet gefunden.
Kommt also drauf an, ob deine Freundin privat oder gesetzlich versichert ist.
Ist sie vielleicht einfach zu Hause geblieben, ohne die Bescheinigung beim AG vorzulegen?
Sonst darf es eigentlich keinen Grund für Kündigung geben.
Beatrix
Beatrix
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