Kindergartenrausschmiss Nr. 1 beim Geburt Nr. 2!
Ich finde das alles ne Riesenfrechheit. Erstens habe ich nie was unterschrieben, dass ich berufstätig sein muss, um mein Kind dort unterzubringen, zweitens geht es ja wohl primär um das Wohl des Kinds (erst rein, dann raus, dann wieder rein mit 3 Jahren, was ist denn das für ein Sch...!), und drittens FINDE ich ja auch gar keinen Job, wenn ich nicht eine Betreuung nachweisen kann! Jetzt würde ich gerne mal wissen, ob das rechtlich überhaupt zulässig ist. Hat da jemand von Euch eine Ahnung?
Danke für Eure Antworten!
LG, Lene
Re: Kindergartenrausschmiss Nr. 1 beim Geburt Nr. 2!
ich mußte wirklich schlucken als ich Deinen Bericht gelesen habe. Das gibt es doch gar nicht. Meine Tochter Nina (14 Monate) ist auch in einem Kinderhaus und auch ich möchte nach der Geburt des 2. Kindes im Mai erstmal eine ganze Weile daheim bleiben und Nina natürlich auch im Kinderhaus lassen. Handelt es sich bei Deiner Kita um eine städtische Einrichtung? Oder wer ist der Träger? Vielleicht könntest Du Dich da mal erkundigen. Wie das rechtlich aussieht weiss ich leider auch nicht. Ich drücke Dir auf jeden Fall ganz dick die Daumen.
Liebe Grüße
Tina
Re: Kindergartenrausschmiss Nr. 1 beim Geburt Nr. 2!
Irgendwie habe ich ein komisches Gefühl, es auf einen Streit ankommen zu lassen, da ich befürchte, dass der dann auf dem Rücken meines Sohnes ausgetragen wird. Aber ganz so geht es ja wirklich nicht.
Ich glaube ich muss erst mal in Ruhe heute abend mit meinem Mann darüber reden...
Danke für's Daumendrücken!
LG, Lene
Re: Kindergartenrausschmiss Nr. 1 beim Geburt Nr. 2!
In diesem Fall zahlt ja der Staat einen großen Teil und die Betreuerin meinte vielleicht, daß Dein Sohn keinen Platz mehr benötigt (Bedürftigkeit durch Arbeitsaufnahme), wenn Du nicht mehr arbeitest durch das zweite Kind.
Sie hat wahrscheinlich eine lange Warteliste mit Suchenden, die es (im Auge des Gesetzes) nötiger haben.
Dann hätte sie sich allerdings sehr unglücklich ausgedrückt.
Trägst Du die Kosten alleine und wird es nicht gefördert durch den Staat, dann ist das absolut nicht zu verstehen *wunder*
LG Bronte
Re: Kindergartenrausschmiss Nr. 1 beim Geburt Nr. 2!
LG und viel Glück Jana
Re: Kindergartenrausschmiss Nr. 1 beim Geburt Nr. 2!
es ist wohl leider tatsächlich so, denn es besteht wie egsagt kein Anspruch auf einen Krippenplatz, wenn die Mutter zu Hause ist.
ABER: Falls sich die Mutter in einer Ausbildung befindet (z.B. als Studentin in der Uni eingeschrieben ist, so im 1. Semester *zwinker*) dann besteht AUCH ein Anspruch einen Platz. Sonst muß der tRäger zustimmen. Die 8 Wochen Mutterschutz gelten übrigens als Arbeitszeit und der Anspruch bleibt.
Liebe Grüße
Doreen
Re: Kindergartenrausschmiss Nr. 1 beim Geburt Nr. 2!
Auszug aus Kita-Gesetz Brandenburg z.B.:
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(2) Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten. Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr und Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht.
(3) Der Anspruch nach Absatz 2 ist für Kinder im Alter bis zur Einschulung mit einer Mindestbetreuungszeit von sechs Stunden und für Kinder im Grundschulalter mit einer Mindestbetreuungszeit von vier Stunden erfüllt. Längere Betreuungszeiten sind zu gewährleisten, wenn die familiäre Situation des Kindes, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf, dies erforderlich macht. Für Kinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres kann der Anspruch vorrangig durch Tagespflege erfüllt werden.
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Suche doch mal nach deinem BL und Kita-Gesetz...
Beatrix
Re: Kindergartenrausschmiss Nr. 1 beim Geburt Nr. 2!
überlege mir auch, wieder arbeiten zu gehen. Meine Kinder sind fast 5 und fast 2 J. alt.
Wo kann ich im Interent das KiTa Gesetzt finden? Wohnen in NRW. Wie heißt das Gesetzt richtig? Zum besseren finden.
Sandra
Re: Kindergartenrausschmiss Nr. 1 beim Geburt Nr. 2!
An der Uni einschreiben..?!
unser Großer ist 4 und nach der Geburt der Kleinen (8 Monate), habe ich ein knappes Jahr Elternzeit bekommen. In der Kita des Großen wurde nicht danach gefragt, die hätten ihn aber nie rausgeworfen. Den Platz für Liv (sie ist in einer anderen Kita) habe ich nur bekommen, weil ich noch an der Uni eingeschrieben bin und so die Bedingungen (Versicherungspflichtiges Irgendwas-Verhältnis) erfülle. Die Leiterin meinte, dass sie uns den Platz eigentlich nicht hätte geben können. Paradox, aber es ist so. In der Elternzeit hat man keinen Anspruch auf einen Krippenplatz. Allerdings habe ich noch nie von einem "Rausschmiss" des älteren Geschwisterkindes gehört. Finde ich ganz schön bitter. Auf jeden Fall kommst Du um die Probleme herum, wenn Du Dich für irgendwas einschreiben könntest...
LG
Steffi
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