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Kindergartenrausschmiss Nr. 1 beim Geburt Nr. 2!

Hört mal her, das ist echt der Hammer (finde ich): Ich arbeite halbtags, in dieser Zeit ist mein Grosser (14 Monate) in der KiTa. Dort habe ich heute gefragt, wie es mit einem Platz für Nr. 2 (ET 04/2003) wäre (ab Herbst 2004, aber man kümmert sich halt früh drum), da wurde mir mitgeteilt, ich könnte den Grossen nicht dort lassen, wenn ich nach der Geburt von Nr. 2 nicht wieder sofort arbeiten ginge! Mein Arbeitsvertrag läuft im Mutterschutz aus, danach wollte ich mir (gemütlich) was Neues suchen, also so im Sommer/Herbst, aber nur tage- bzw. stundenweise, da ja dann auch noch Nr. 2 da ist. Ich sagte etwas provokativ 'Naja, ich werde mir was suchen, aber die 8 Wochen Mutterschutz bin ich ja mal auf jeden Fall zu Hause, da werde ich den Lovis ja wohl nicht rausnehmen muessen, oder?' Sie musste nachdenken (!), und meinte dann 'Naja, ich brauche auf jeden Fall eine Arbeitsbescheinigungm, auch für DIE Zeit.'
Ich finde das alles ne Riesenfrechheit. Erstens habe ich nie was unterschrieben, dass ich berufstätig sein muss, um mein Kind dort unterzubringen, zweitens geht es ja wohl primär um das Wohl des Kinds (erst rein, dann raus, dann wieder rein mit 3 Jahren, was ist denn das für ein Sch...!), und drittens FINDE ich ja auch gar keinen Job, wenn ich nicht eine Betreuung nachweisen kann! Jetzt würde ich gerne mal wissen, ob das rechtlich überhaupt zulässig ist. Hat da jemand von Euch eine Ahnung?
Danke für Eure Antworten!
LG, Lene
Bisherige Antworten

Re: Kindergartenrausschmiss Nr. 1 beim Geburt Nr. 2!

Hallo Lene,
ich mußte wirklich schlucken als ich Deinen Bericht gelesen habe. Das gibt es doch gar nicht. Meine Tochter Nina (14 Monate) ist auch in einem Kinderhaus und auch ich möchte nach der Geburt des 2. Kindes im Mai erstmal eine ganze Weile daheim bleiben und Nina natürlich auch im Kinderhaus lassen. Handelt es sich bei Deiner Kita um eine städtische Einrichtung? Oder wer ist der Träger? Vielleicht könntest Du Dich da mal erkundigen. Wie das rechtlich aussieht weiss ich leider auch nicht. Ich drücke Dir auf jeden Fall ganz dick die Daumen.
Liebe Grüße
Tina

Re: Kindergartenrausschmiss Nr. 1 beim Geburt Nr. 2!

Der Träger ist die Ev. Kirche (bei der meine Eltern übrigens auch beide angestellt sind!).
Irgendwie habe ich ein komisches Gefühl, es auf einen Streit ankommen zu lassen, da ich befürchte, dass der dann auf dem Rücken meines Sohnes ausgetragen wird. Aber ganz so geht es ja wirklich nicht.
Ich glaube ich muss erst mal in Ruhe heute abend mit meinem Mann darüber reden...
Danke für's Daumendrücken!
LG, Lene

Re: Kindergartenrausschmiss Nr. 1 beim Geburt Nr. 2!

Ist dieser Platz vom JA/Staat "gespondert" ?
In diesem Fall zahlt ja der Staat einen großen Teil und die Betreuerin meinte vielleicht, daß Dein Sohn keinen Platz mehr benötigt (Bedürftigkeit durch Arbeitsaufnahme), wenn Du nicht mehr arbeitest durch das zweite Kind.
Sie hat wahrscheinlich eine lange Warteliste mit Suchenden, die es (im Auge des Gesetzes) nötiger haben.
Dann hätte sie sich allerdings sehr unglücklich ausgedrückt.
Trägst Du die Kosten alleine und wird es nicht gefördert durch den Staat, dann ist das absolut nicht zu verstehen *wunder*
LG Bronte

Re: Kindergartenrausschmiss Nr. 1 beim Geburt Nr. 2!

Liebe Lene, es ist tatsächlich so, dass man nur einen Anspruch auf einen Grippenplatz hat, wenn man berufstätig ist. Der Anspruch auf einen KiGa-Platz ist ab 2 3/4 Jahre sicher, auch wenn man zu hause ist. Aber ob es i.O. ist, Deinen Kleinen einfach wieder rauszunehmen? Solltest Du in einer staatl. Grippe sein, würde ich mich an Deiner stelle beim Jugendamt erkundigen, die können Dir auf jeden Fall weiterhelfen.
LG und viel Glück Jana

Re: Kindergartenrausschmiss Nr. 1 beim Geburt Nr. 2!

Liebe Lene,
es ist wohl leider tatsächlich so, denn es besteht wie egsagt kein Anspruch auf einen Krippenplatz, wenn die Mutter zu Hause ist.
ABER: Falls sich die Mutter in einer Ausbildung befindet (z.B. als Studentin in der Uni eingeschrieben ist, so im 1. Semester *zwinker*) dann besteht AUCH ein Anspruch einen Platz. Sonst muß der tRäger zustimmen. Die 8 Wochen Mutterschutz gelten übrigens als Arbeitszeit und der Anspruch bleibt.
Liebe Grüße
Doreen

Re: Kindergartenrausschmiss Nr. 1 beim Geburt Nr. 2!

Die Vorgaben für den Anspruch auf Kindergartenplätze werden je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
Auszug aus Kita-Gesetz Brandenburg z.B.:
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(2) Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten. Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr und Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht.
(3) Der Anspruch nach Absatz 2 ist für Kinder im Alter bis zur Einschulung mit einer Mindestbetreuungszeit von sechs Stunden und für Kinder im Grundschulalter mit einer Mindestbetreuungszeit von vier Stunden erfüllt. Längere Betreuungszeiten sind zu gewährleisten, wenn die familiäre Situation des Kindes, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf, dies erforderlich macht. Für Kinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres kann der Anspruch vorrangig durch Tagespflege erfüllt werden.
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Suche doch mal nach deinem BL und Kita-Gesetz...
Beatrix

Re: Kindergartenrausschmiss Nr. 1 beim Geburt Nr. 2!

Hallo,
überlege mir auch, wieder arbeiten zu gehen. Meine Kinder sind fast 5 und fast 2 J. alt.
Wo kann ich im Interent das KiTa Gesetzt finden? Wohnen in NRW. Wie heißt das Gesetzt richtig? Zum besseren finden.
Sandra

Re: Kindergartenrausschmiss Nr. 1 beim Geburt Nr. 2!

Hi! Soweit ich weiss, besteht der Abnspruch auch, wenn Du "arbeitssuchend" (gemeldet) bist. Meine Freundin z.B. ist schon seit 3 Jahren arbeitssuchend, das klappt ohne Probleme, ich weiss allerdings nicht ob es erforderlich ist, eine Bescheinigung vom Arbeitsamt vorzulegen. Ich habe einfach beim Jugendamt gesagt, dass ich arbeitssuchend bin, die wollten keine Belege. Wenn das eine normale städtische Kita ist, hat doch die Kita-Leitung kein Einspruchsrecht auf deinen Bedarf, oder? Übrigens: den Namen "Lovis" finde ich wirklich extraklasse!!

An der Uni einschreiben..?!

Hi Lene,
unser Großer ist 4 und nach der Geburt der Kleinen (8 Monate), habe ich ein knappes Jahr Elternzeit bekommen. In der Kita des Großen wurde nicht danach gefragt, die hätten ihn aber nie rausgeworfen. Den Platz für Liv (sie ist in einer anderen Kita) habe ich nur bekommen, weil ich noch an der Uni eingeschrieben bin und so die Bedingungen (Versicherungspflichtiges Irgendwas-Verhältnis) erfülle. Die Leiterin meinte, dass sie uns den Platz eigentlich nicht hätte geben können. Paradox, aber es ist so. In der Elternzeit hat man keinen Anspruch auf einen Krippenplatz. Allerdings habe ich noch nie von einem "Rausschmiss" des älteren Geschwisterkindes gehört. Finde ich ganz schön bitter. Auf jeden Fall kommst Du um die Probleme herum, wenn Du Dich für irgendwas einschreiben könntest...
LG
Steffi
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