Kinder privat krankenversichern?
Bislang waren/sind meine Kinder bei meinem Mann gesetzlich versichert, ich habe Anspruch auf Beihilfe (+ private Versicherung). Jetzt stellt sich hier die Frage, ob wir unsere Kinder nicht auch privat versichern sollten. Wäre für die Kinder die bessere Versicherung, würde uns aber auch mehr kosten. Allerdins konnte uns die Vertreterin die Frage bzgl. der Krankheitstage nicht beantworten. Bislang war es so, dass immer mein Mann unbezahlten Urlaub genommen hat und ihn dann von seiner bzw. der Krankenkasse der Kinder wieder erstattet bekam. Bei mir war eine Abwesenheit wegen der Kinder immer recht schwierig. Ich bin übrigens Grundschullehrerin (Bayern) und mir nicht so ganz sicher, welche Ansprüche ich habe. Mein Rektor hat mir (allerdings schon vor Jahren ) max. 1 Tag pro Kalenderjahr zugestanden. Jetzt hat aber eine Freundin (auch GS-Lehrerin) von mir nebenbei erzählt, dass sie bei Krankheit der Kinder einfach in ihrer Schule anruft und sagt, sie kann heute nicht kommen, da ein Kind krank ist. Was denn nun? Wenn das so einfach ist, dann spielt das bei der Krankenkasse wohl keine Rolle, oder? Kennt sich hier jemand aus?
LG biberbär
Re: Kinder privat krankenversichern?
Mein Mann und ich sind auch Lehrer (Niedersachsen), ich verbeamtet und er angestellt, daher bin ich privat versichert und er gesetzlich. Da ich die Hauptverdienerin bin, hatten wir gar keine Wahl, wir mussten unsere beiden Kinder privat versichern.
Ich rufe auch nur eben in der Schule an und sage, dass ein Kind krank ist - wenn ich mich recht erinnere, stehen mir 4 Tage dafür zu und meinem Mann 5 Tage (da ist das Angestelltenverhältnis besser *g*) pro Kalenderjahr.
Sollte ich aber mal einen Tag mehr brauchen, wäre das auch kein Problem - ich könnte die versäumten Stunden "nacharbeiten" bzw. sie würden als Minusstunden aufgeschrieben.
LG
Anke
Re: Kinder privat krankenversichern?
Wir lösen das Problem meistens mit Freizeitausgleich, Urlaub oder Arbeit von zuhause aus.
Du kannst übrigens auch überlegen, die Kinder bei deinem Mann versuichert zu lassen und eine private Zusatzversicherung abzuschließen.
Du hast grundsätzlich zwei Fragen zu klären:
- bietet deine Private KK einen Tarif an, der den Verdienstausfall bei unbezahltem Urlaub wegen Kinderkrankheit übernimmt (das ist ganz sicher ein Zusatztarif, wenn es ihn gibt, unser PKV hat so etwas nicht im Angebot)
- muss dir dein Rektor im Fall eines nachgewiesen kranken Kindes unbezahlten Urlaub gewähren und wieviele Tage pro Jahr (bei Angestellten sind das 10 Tage pro Jahr und Elternteil, welche übertragbar sind; ob das bei BEamten auch so ist, weiß ich leider nicht).
Jennifer.
*mal fragend einmisch*
übertragbar heißt, dass ich die 10 Krankentage von meinem Mann übernehmen kann? Wir sind beide Angestellte (ich in TZ), d.h. das ich bei 2 Kindern 40 Tage durch die KK bezahlt bekommme????
VG Jennifer
Re: *mal fragend einmisch*
JEnnifer.
Re: *mal fragend einmisch*
LG Iris
Re: Kinder privat krankenversichern?
Freistellung von der Arbeit bei Krankheit des Kindes
Stichworte: Krankheit des Kindes, unbezahlt von der Arbeit freistellen, bezahlte Freistellung, Gesetzliche Krankenkasse, privat versichert, Krankengeld
Wenn das Kind krank ist, drängt sich - je nach Alter des Kindes - die Frage der Betreuung auf. Bei kleineren Kindern und/oder einer schwereren Erkrankung wird die Mutter oder der Vater selbst die Betreuung übernehmen wollen.
In diesen Fällen besteht für ein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit, sich unbezahlt vom Arbeitgeber freistellen zu lassen. Die Krankenkasse zahlt in dieser Zeit Krankengeld. Voraussetzung für diese Freistellung nach § 45 SGB V ist, dass:
das Kind noch keine 12 Jahre alt ist,
die Betreuung aus ärztlicher Sicht erforderlich ist,
über die Krankheit ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird und
im Haushalt keine andere Person lebt, die das Kind betreuen kann.
Liegen diese Voraussetzungen vor, kann man sich für jedes Kind unbezahlt bis zu 10 Arbeitstagen im Jahr, als Alleinerziehende 20 Arbeitstage im Jahr freistellen lassen. Bei mehreren Kindern kann man sich für höchstens 25 Arbeitstage, als Alleinerziehende für höchstens 50 Arbeitstage im Jahr unbezahlte Freistellung verlangen.
Man kann in diesen Fällen allerdings auch nach § 616 BGB unter Weiterzahlung der Vergütung kurzfristig zur Betreuung zu Hause bleiben, wenn keine andere Person im Haushalt lebt, die das Kind versorgen kann (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.5.1992, Aktenzeichen 2 AZR 10/92). Im Normalfall wird nur eine bezahlte Freistellung von wenigen Tagen als gerechtfertigt angesehen werden können. Bei einem Kind unter 8 Jahren hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 19.4.1978, Aktenzeichen 5 AZR 834/76) einen Zeitraum von 5 Tagen als zulässig angesehen.
Wer privat versichert ist, kann sich auf die Regelung des § 45 SGB V nicht berufen. Für Privatversicherte gilt dann nur die Regelung des § 616 BGB. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer danach für kurze Zeit bezahlen und von der Arbeit freistellen, damit das kranke Kind betreut und/oder nach einer anderen Betreuungsperson gesucht werden kann.
LG Iris
Re: Kinder privat krankenversichern?
wenn ich daheim bleiben muss weil Dustin krank ist (max 5 Tage im Jahr) dann übernimmt die Lohnfortzahlung mein Geschäft. Bin Beamtin, Dustin ist zu 80% Beihilfe berechtigt und zu 20% Privatversichert. Mein Freund ist Polizeibeamter, ihm stehen die Krankentage nicht zu da wir nicht verheiratet sind!!! *verärgertbin* Wenn Sie einem Kohle abknüpfen können gilt man immer als Eheähnliche Gemeinschaft....aber wenn man mal was von ihnen will....*grmpf*
Gruß Yvonne
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