Kind krank - Betreuung?
weiß jemand vielleicht wie es mit Freien Tagen bzgl. der Kinderbetreuung im Krankheitsfall aussieht? Ich glaub da gibt es eine Regelung, gilt die für Teilzeitkräft anteilig und für jedes angefangene Jahr oder nur für die gearbeiteten Monate? Wäre lieb wenn mir jemand dazu was sagen könnte.
Danke,
Birgit
Re: Kind krank - Betreuung?
ich kann dir leider nicht so richtig helfen, aber es gibt in der Tat einige Tage, die man wegen der Krankheit des Kindes frei bekommt (und zwar bekommt diese Menge sowohl die Mama als auch der Papa - also doppelt!), wieviele weiß ich aber leider nicht. Ich würde annehmen, dass es nur für die gearbeiteten Monate gilt, so wie Urlaub auch.
In München gibt es auch einen Verein (?) der "Zuhause gesund werden" heißt und bei dem man sich eine Pflegekraft fürs Kind "besorgen" kann, wenn man arbeiten muss. Ich habe das selber noch nicht gebraucht (wir haben wohl sehr gesunde Kinder), habe aber von eine Freundin gehört, dass es ganz toll geklappt hat. Vielleicht gibt es sowas bei euch ja auch?
Ist bei euch schon die Krankheit ausgebrochen oder fragst du nur vorsorglich?
Auf jeden Fall wünsche ich euch viel Gesundheit!
Liebe Grüße
Anya
Re: Kind krank - Betreuung?
das ist ja ´ne tolle Einrichtung. Wir wohnen hier sehr ländlich, ich glaube nicht das es so etwas bei uns gibt. Im Normalfall kann man ja oft auf Oma/Tanten zurückgreifen, aber heute und morgen muß meine Mutter arbeiten und bei der anderen Oma geht´s dem Opa selber schlecht (das Herz/Wasseransammlungen in der Lunge). Dem würde eine handfeste Bronchitis gerade noch fehlen. Ich hab mal im Internet gewühlt und da eine Angabe von 5 Tagen gefunden, die Kollegin im Büro und eine Freundin meinten 10 Tage. Mein Mann ist selbständig, auf den kann ich leider nicht zurückgreifen. Ohne ihn kann auf den Baustellen nicht gearbeitet werden. Ich hab mir jetzt eine Bestätigung vom Arzt geben lassen das er für 3 Tage eine Betreuung braucht und bin dann gestern 1/2 Tag arbeiten gegangen. Heute gehe ich am Nachmittag, wenn meine Mutter wieder daheim ist. So wie es aussieht wird er auch morgen nicht in den Kiga können. Er hat jetzt auch Fieber bekommen und liegt auf der Couch (was bei ihm schon viel heißt). Da will ich ihn auch nicht woanders hinschicken. Wie regelst Du das denn? Auf dem Amt hat bis jetzt niemand was gesagt, also denke ich das geht klar. Und im Zweifelsfall sollen sie mir halt ´nen Urlaubstag abziehen oder Minusstunden schreiben. Mein Kollege hat mich übrigens gleich gefragt ob man sich da nicht krankschreiben läßt?! Das wäre im Notfall ja auch noch eine Lösung. Darf natürlich nicht ständig vorkommen... aber mein Sohn ist eigentlich nicht so anfällig. LG Birgit
Re: Kind krank - Betreuung?
ich habe gerade mal nachgeschaut, da es mich auch interessiert:
"....Mutter und Vater , die gesetzlich Krankenvesichert sind, haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Pflege eines kranken Kindes unter 12 jahre."
Jedem Elternteil steht pro Jahr jeweils 10 Tage zu (meines Wissens kann man diesen Anspruch auch übetragen). Bei mehren Kindernmax. 25 Tage pro Jahr und Elternteil.
Alleinerziehenden stehen 20 Tage pro Jarh zu. Bei mehreren Kindern m ax. 50 Tage.
ich hoffem, ich konnt dir helfen
Lieben gruß
judie
Re: Kind krank - Betreuung?
LG Jana
Re: Kind krank - Betreuung@jana
ich hab´gehört, dass die zehn Tage einem nur zustehen, wenn das KIND auch gesetztlich versichert ist. Bei uns ist es so, dass ich zwar gesetzlich mein Mann und meine Tochter aber privat versichert sind. Demnach stünden mir die zehn Tage ja nicht zu. Stimmt das? Oder kriegt man die 10 Tage an denen man wg. Krankheit des Kindes fehlt dann nur nicht bezahlt?
Vielen Dank schon jetzt für Deine Antwort
LG
Ri
Re: Kind krank - Betreuung?
danke für Deine Antwort. Wie steht´s denn bei einem freiwillig gesetzlich versicherten selbständigen Papa? Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, werden die Fehltage von der Krankenkasse bezahlt?! Ich glaube das weiß man bei uns gar nicht so genau. Sie sagte mir, sie trägt mich als krank ein - dann werde ich aber doch vom AG bezahlt.
Also, nochmals vielen Dank,
Birgit
An fides1 und Birgit
Liebe Birgit, das ist genau so ein Einzelfall der bei jeder KK wohl nur einmal im Jahr vorkommt und man immer erst nachlesen muß. Ich melde mich bei Dir auch, wenn ich am Montag nachgelesen habe, ok.? Auf jeden Fall muß die KK das Kindpflegekrankengeld zahlen. Das sind 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto-Einkommen. Aber bei den Zahlen lese ich vorsichtshalber auch noch mal nach. Du bekommst vom Kinderarzt einen Krankenschein(der sieht anders aus als wenn Du selbst krank bist). Die Kopie gibst Du Deinem Arbeitgeber, das Original bekommt Deine KK. Die fordern alle Unterlagen (Verdienstbescheinigung) von Deinem AG ab und zahlen Dir dann das Geld. In seltenen Fällen gibt es Arbeitgeber, die auch so 1-5 Tage Kindpflege bezahlen, dass sind dann aber meist große Firmen und recht selten. Also ich denke mal, Du hast eine falsche Auskunft von Deiner KK bekommen. Aber ich melde mich nächste Woche auf jeden Fall nochmal.
LG Jana
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