Kann mir bitte jemand helfen?
liebe grüsse
silke
Re: Kann mir bitte jemand helfen?
die Unterstützung vom Staat ist schon für Alleinerziehende ziemlich mau. Deine Chancen stehen also schlecht fürchte ich, aber was verbindliches kann ich dir nicht sagen.
Falls du mit dem Job aber einen Fuß in die Tür kriegen willst um später z.B. mehr zu arbeiten, solltest du es trotzdem machen, auch wenn es sich im Moment finanziell nicht wirklich lohnt. Außerdem kann es "Mamas" Laune auch stark verbessern, mal wieder mit Erwachsenen zu tun zu haben.
LG, Susanne
Re: Kann mir bitte jemand helfen?
habe das im Web gefunden:
Babysitter von der Steuer absetzen
Berufstätige Eltern, die ihre Kinder einer Krippe oder einer Tagesmutter anvertrauen, dürfen sich freuen. Kosten für eine "erwerbsbedingte" Kinderbetreuung, die über 1548 Euro (wären bei Euch dann zwar nur 372 Euro - aber immerhin. Vielleicht auch Kosten für Fahrten zur Spielgruppe usw. ansetzen?) hinausgehen, lassen von Januar an die Steuern sinken.
Kosten können vermindert werden
Schon vor zwei Jahren hatte die Bundesregierung den Kinderfreibetrag von damals 6912 Mark, den besser verdienende Eltern statt des Kindergelds geltend machen können, um einen Betreuungsfreibetrag von genau 3024 Mark ergänzt. Der Betreuungsfreibetrag steht allen Eltern zu.
Jetzt packt sie noch ein Bonbon für Berufstätige oben drauf. Zugute kommt es allen, die zwischen 1548 und 3048 Euro im Jahr für die Betreuung von Kindern (unter 14 Jahren) ausgeben. Diese Kosten, maximal 1500 Euro, können Eltern von der Steuer absetzen. Durch den Freibetrag ist abgegolten, was unter 1548 Euro bleibt; was über 3048 Euro hinausgeht, muss die Familie allein finanzieren.
"Erwerbsbedingte" Kosten für die Kinderbetreuung billigt das Finanzamt auch Eltern zu, die in Teilzeit arbeiten, ihren Job in den eigenen vier Wänden ausüben oder auch noch in der Ausbildung stecken. Ob sie ihr Kind lieber in eine Kindertagesstätte oder zu einer Tagesmutter bringen oder es daheim von einer Kinderfrau betreuen lassen, spielt keine Rolle. Selbst die Oma könnten Eltern dem Finanzamt als Betreuung für ihre Kleinen nennen. Die einzige Bedingung dafür: Die Eltern müssten deren Honorar versteuern oder Beiträge zur Sozialversicherung leisten....
Hat Dir das geholfen?
LG
Katja
Re: Kann mir bitte jemand helfen?
Das geht dann, wenn es zusätzlich zum Gehalt vereinbart wird, also z.B. im Rahmen einer Gehaltserhöhung.
Bei uns werden so die gesamten Kinderbetreuungskosten über den Arbeitgeber steuerfrei gezahlt.
Jennifer.
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