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Kann erziehungsgeld zurück verlangt werden?

Hallo ihr,
meine kleinste ist 9 moante udn wir bekommen noch erziehungsgeld. Wollte mich ja selbständig machen,woraus aber wohl nix wird,denn diese arbeit wird angerechnet,komishcer weise einkünfte aus Nichtselbstständiger arbeit bis zu 30 stunden nicht (??????)
jedenfals wollt ich mal wissen,da ich ja keinen genauen Jahresumsatz angeben kann,da man in der anfangszeit wohl eher mehr kosten als einkünfte hat,ob das EG zurückverlnagt werdne kann,wenn man nun doch mehr als geplant verdient hat?
lg
kerstin
Bisherige Antworten

Re: Kann erziehungsgeld zurück verlangt werden?

Auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden mit berücksichtigt!
Naja, wenn man es angibt, dass man mehr verdient hat, muss man es auch zurückzahlen...
Beatrix

Re: Kann erziehungsgeld zurück verlangt werden?

Hallo Kerstin!
Das kommt darauf an, wieviel Du und Dein Mann zsammen verdient.
Du kannst aber 30 Stunden arbeiten, egal ob selbstständig, oder nichtselbstständig.
Ihr müßtet eben mal ausrechnen, wieviel Du noch verdienen darfst.
Bei uns ist es so (ich bin selbstständig), dass mein mann und ich zusammen etwa 22000 Euro netto im Jahr haben dürften.(haben 2 Kinder zusammen, er noch einen Sohn aus erster Ehe, für den er Unterhalt zahlt).
Leider haben wir viel weniger und bekommen so auch für zwei Jahre volles EG.
LG Annett

Re: Kann erziehungsgeld zurück verlangt werden?

Hallo Annett,
also mir hat der Mensch vom Versorgungsamt folgendes geschrieben :
grundsätzlich ist jede Tätigkeitsaufnahme anzuzeigen, wobei eine Tätigkeit im Rahmen bis zu 30 Wochenstunden den Erziehungsgeldanspruch nicht generell ausschließt.
Der erzielte Gewinn aus selbständiger Tätigkeit beeinflusst aber das nach dem BErzG anzurechnende Einkommen,unabhängig von der Höhe.
Mein mann kommt allein auf ca.28000 brutto,wir haben 2 kinder, ich möchte halt nebenberuflich selbständig was machen,darf also eh nur max. 345 euro im monat verdienen,um nciht aus der familien Krankenversicherung zu fliegen.
Mirgehts nun darum,daß ich ja am anfang gar nciht sagen kann,wa sich verdienen werde,die ersten 2 monate wohl noch gar nix.Möchte halt wissen,ob ich anchträglcih EG zurück bekomme,wenn ich mehr verdienst angegeben habe,als tatsächlich umgesetzt,und umgekehrt,ob ich es zurückzahlen müßte...
warscheinlich laß ich das ganze und wrate ncoh ein jahr....
kann im moment nicht mal sagen,was wir zur zeit bekommen,da ich die unterlagen einafch nicht finden kann.
lg
kerstin

Re: Kann erziehungsgeld zurück verlangt werden?

Hallo Kerstn!
Ja, das ist schon richtig. Bei uns ist es auch so, dass meine Einkünfte voll angerechnet werden.
Ich habe aber auch schon immer mal gelesen, dass bis 400 Euro aus nichtselbstständiger Tätigkeit nicht angerechnet werden würden. Das kann ich mir aber irgendwie nicht vorstellen?!
Und der Mensch vom Versorgungsamt schreibt ja nicht, dass Ihr kein Erziehungsgeld mehr bekommt, sondern, dass Deine Einkünfte mit angrechnet werden, egal wie hoch sie sind.
An Deiner Stelle würde ich ganz einfach angeben, dass Du Existenzgründer bist und aus diesem Grund mit einem Gewinn von 0 Euro rechnest.
Die Ausgaben sind eh so hoch...
Was willst Du denn eigentlich machen, wenn ich mal fragen darf?
LG Annett

Re: Kann erziehungsgeld zurück verlangt werden?

hallo annett,
die ganze sache ist ehct schwierig.Ich hätte nicht mal mehr an das EG gedahct,wenn nciht zufällig der antrag fürs 2. jahr ins haus getrudelt käme.
Tja,was will ich machen,erstmal anfangen mit Puppenmode nähen /verkaufen,darf man ja selbst bei ebay nicht ohne gewerbeschein,sobald man es mit gewinnabsicht macht,mal sehen,ob da eh bedarf ist.So hoch sind da die kosten noch nicht,da eh alles im kleinen rahmen bleiben muß.
Ich werd mal nochmal an den vom VA schreiben.
lg
kerstin
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