Könnt ihr euch das mal durchlesen?
leider habe ich absolute Probleme einen Brief richtig zu formulieren, könnt ihr euch den Brief mal durchlesen.
Reduzierung der Wochenarbeitszeit nach Elternzeit
Sehr geehrter ...,
hiermit möchte ich einen Antrag auf Reduzierung meiner Arbeitszeit nach Beendigung der Elternzeit (10.02.06) stellen. Ich möchte meine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden auf max. 21 Stunden reduzieren.
Falls möglich würde ich gerne die Arbeitszeit auf 3 Tage verteilen, wobei ich die Tage Montag bis Mittwoch bevorzuge. In Ausnahmefällen bin ich auch gerne bereit einige Zeit
5 Tage zuarbeiten und die aufgebaute Zeit bei passender Gelegenheit wieder abzubauen.
Ich würde mich sehr freuen wenn die Möglichkeit bestünde wieder in der Abteilung
... bei Hrn. ... anzufangen. Ich bin aber auch bereit in einer anderen Abteilung anzufangen. Ich würde mich sehr über eine Stelle als Technische Zeichnerin freuen, ich wäre aber durchaus bereit über eine Stelle als Teamassistent zu sprechen.
Mit freundlichem Gruß
...
würdet ihr das so lassen?
Ich überlege ob ich noch dazuschreiben soll das ich wegen meines Wiedereinstieges sogar jede Woche Privatstunden bei einem Englischlehrer nehme.
Danke Marion
Re: Könnt ihr euch das mal durchlesen?
Ich habe z.B. gelernt, dass man so ein Schreiben nie mit "hiermit" beginnt, sondern einfach loslegt, also "Ich möchten einen Antrag auf........ ".
Und dann gehst Du meiner Meinung nach von Anfang an viel zu viele Kompromisse ein. Du würdest Dich über eine Stelle in Deiner alten Abteilung freuen, würdest aber natürlich auch woanders arbeiten. Du würdest Dich über eine Stelle als Technische Zeichnerin freuen, würdest aber auch als was anderes arbeiten. Damit kann er quasi mit Dir machen, was IHM gerade passt. Ich würde es so formulieren, dass Du gerne in Deiner alten Abteilung zu den und den Konditionen wieder arbeiten würdest. Sollte das aus firmen-internen Gründen nicht gehen, soll er Dir einen anderen Vorschlag unterbreiten. So würde ICH es machen.
LG Uta
Achso, die Englischstunden. Ja, erwähn die ruhig, wenn es für die Stelle von Bedeutung ist. Kann nie schaden.
Re: Könnt ihr euch das mal durchlesen?
Re: Könnt ihr euch das mal durchlesen?
ich musste gerade über Dein Posting grinsen. Denn ich habe ihr genau das Gegenteil geraten. Ich würde sagen, was ICH will und dann kann er mal ein Angebot machen.
LG Uta
Re: Könnt ihr euch das mal durchlesen?
trotdem Danke für eure Antworten, ich hoffe mal es antworten noch einige. Wenn ich eine endgültige Fassung habe werde ich die noch mal reinstellen.
LG. Marion
Re: Könnt ihr euch das mal durchlesen?
Jawoll, Chef !!! LG ===>>
Genau! ... und Sonderurlaub gibts auch nicht! :-))
Re: Könnt ihr euch das mal durchlesen?
ich als Nicht-Deutsche kann da nicht so sehr mitsprechen, aber die Sätze am Ende mit "Ich würde, ich wäre" finde ich nicht so gelungen. Es macht den Eindruck, dass du dir Bedingugen setzt, sonst willst du dort gar nicht arbeiten. Aber das willst du, oder? Dann würde ich deine Bedingungen und Wünsche erst beim persönlichen Gespräch mitteilen, jetzt würde ich erstmal nur den Antrag auf die Reduzierung der Stunden machen. Das mit Englisch würde ich vielleicht jetzt schon erwähnen, wenn es ein Teil deiner Arbeit ist.
LG Fibila
Re: Könnt ihr euch das mal durchlesen?
eigentlich hat sich mein Brief für mich so angehört als würde ich fast keine Bedingungen stellen, die einzige das ich nur noch 21Std. arbeiten kann.
Ich schreibe ja das ich gerne 3Tage arbeiten würde, meine Wunschtage habe ich auf anraten des Betriebsrates genannt.
Wobei ich aber meinem Arbeitgeber auch das absolut freistellle wann ich arbeite und an welchen Tagen, zusätzlich habe ich noch erwähnt das ich z.B. wenn viel Arbeit da ist oder Urlaubszeit das ich eben auch mal 5Tage arbeiten kann.
Mündlich und auch per Mail habe ich das dem Personalbetreuer längst mitgeteilt, aber auf anraten des Betriebsrates soll ich es eben noch mal sicherheitshalber schriftlich machen mit allen Punkten.
LG. Marion
Re: Könnt ihr euch das mal durchlesen?
ich hab jetzt dazu geschrieben, dass ich die Formulierung von Chris sehr gut finde. Eigentlich ideal! :-)
LG Fibila
Re: Könnt ihr euch das mal durchlesen?
hier meine Anmerkungen:
ich würde nicht anfangen mit "ich möchte den Antrag stellen" sondern: "ich beantrage" oder "ich stelle den Antrag". "Falls möglich" würde ich vielleicht eher als "Gerne würde ich die Arbeitszeit..." formulieren.
Dann stimme ich eher Uta zu, ich würde meine Wünsche formulieren und Gesprächsbereitschaft signalisieren. Vielleicht auch positiv formulieren z.B.: "Die Arbeit in der Abteilung ... bei Herrn ... hat mir immer sehr viel Freude bereitet(?)/gut gefallen und ich verfüge durch meine Tätigkeit vor der Elternzeit über sehr viel Erfahrung in diesem Bereich. Gerne würde ich in Zukunft wieder die Abteilung ... unterstützen."
Gesprächsbereitschaft würde ich vielleicht mit: "Gegenüber weiteren Möglichkeiten bin ich aufgeschlossen und würde mich freuen diese in einem persönlichen Gespräch zu klären." signalisieren.
Ich hoffe ich habe mich jetzt nich zu stark eingemischt, aber was Du davon übernimmst bleibt ja Dir überlassen. Ach ja, ich würde den Englischkurs natürlich auch erwähnen, wenn Fremdsprachen in Deinem Job wichtig sind. Mir ist nur leider keine passende Formulierung eingefallen.
LG und VIEL ERFOLG!!!
Chris
Re: Könnt ihr euch das mal durchlesen?
- ab wann
- wöchentliche Arbeitszeit
- Verteilung der Arbeitszeit
Die Punkte sollten auf jeden Fall drin stehen.
Lg Chris
Re: Könnt ihr euch das mal durchlesen?
danke für deine Hilfe deine Formulierungen haben mir sehr gut gefallen. Kannst du dir meine überarbeitete Version noch mal durchlesen?
Sehr geehrter Hr....,
ich stelle den Antrag auf Reduzierung meiner Arbeitszeit nach Beendigung der Elternzeit am 10.02.06. Ich möchte meine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden auf max. 21 Stunden reduzieren.
Gerne würde ich die Arbeitszeit auf 3 Tage verteilen, wobei ich die Tage Montag bis Mittwoch bevorzuge. In Ausnahmefällen bin ich auch gerne bereit einige Zeit
5 Tage zu arbeiten und die aufgebaute Zeit bei passender Gelegenheit wieder abzubauen.
Die Arbeit in der Abteilung ... bei Herrn ... hat mir immer gut gefallen und ich verfüge durch meine Tätigkeit vor der Elternzeit über viel Erfahrung in diesem Bereich. Gerne würde ich in Zukunft wieder die Abteilung ... unterstützen. Gegenüber weiteren Möglichkeiten bin ich aufgeschlossen und würde mich freuen diese in einem persönlichen Gespräch zu klären.
Aus Anlasses meines Beruflichen Wiedereinstiegs möchte ich Sie noch darauf hinweisen das ich seit einiger Zeit regelmäßig Privatunterricht bei einem Englisch-Lehrer nehme.
Mit freundlichem Gruß
LG. Marion
Re: Könnt ihr euch das mal durchlesen?
sorry, hatte Dein Posting nicht gleich gesehen, musste zwischendurch leider was arbeiten ;-)
Ja ich würde es so schreiben, vielleicht kannst Du anstatt "darauf hinweisen" noch "darüber infomieren" nehmen.
Ich wünsche Dir, dass alles klappt und drück Dir ganz fest die Daumen für Deinen Neustart. Ist der 10.02.06 der dritte Geburtstag Deines Kindes? Vielleicht kommt da gerade unser zweites auf die Welt, auch so ein Neustart mit vielen Unbekannten.
Wenn Du keine Reaktion auf Deinen Brief bekommst würde ich in ein paar Wochen nochmal nachhaken. Ich glaube, da gibt es gesetzliche Fristen innerhalb der AG reagieren muss.
LG Chris
Re: Könnt ihr euch das mal durchlesen?
habe gerade noch das TzBfG gefunden. Hier der wichtigste Abschnitt (falls Du das noch nicht hast):
1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.
(2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.
(3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.
(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren.
(5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen. Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn schriftlich abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit kein Einvernehmen nach Absatz 3 Satz 2 erzielt und hat der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit schriftlich abgelehnt, gilt die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers als festgelegt. Der Arbeitgeber kann die nach Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 festgelegte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat.
(6) Der Arbeitnehmer kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach Ablauf von zwei Jahren verlangen, nachdem der Arbeitgeber einer Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat.
(7) Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gilt die Voraussetzung, dass der Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
LG Chris
Re: Könnt ihr euch das mal durchlesen?
vielen Dank für deine Hilfe und Informationen, ich habe das noch ausgebessert und ich finde es hört sich jetzt sehr gut an. Der 10.02. ist der 3.Geburtstag von Franziska und es wird für mich ein Neustart ins Berufsleben nach 2Kindern und 5Jahren Elternzeit. Ich wünsche Dir jedenfalls das alles gut klappt mit 2Kindern.
LG. Marion
Das klingt allerdings sehr gut!!!! LG
Re: Könnt ihr euch das mal durchlesen?
wie gut ist denn Dein Kontakt zu Deinem früheren Chef? Ich würde erst mal gar nichts schriftlich machen, sondern mit dem früheren Chef sprechen, ob es überhaupt realistisch ist, dort in Teilzeit wieder anzufangen. Ein Brief an die Personalabteilung wird nämlich viel lesbarer, wenn man nicht 100 Optionen anbietet, sondern schon klar sagen kann, was passieren soll.
Ich bin direkt nach dem Mutterschutz wieder eingestiegen, habe mit meinem Chef in einem persönlichen Gespräch Wochenarbeitszeit und Bürotage vereinbart und dann schriftlich den Antrag so gestellt, wie wir es besprochen hatten.
Viele Grüße
Stefanie
Re: Könnt ihr euch das mal durchlesen?
mit meinem Chef habe ich sehr guten Kontakt und er würde mich sofort wieder einstellen nur hat er im Moment keine Genehmigung. Ich stehe mit ihm und dem Personalbetreuer schon seit Monaten deswegen in Kontakt, ich soll den Brief auf anraten des Betriebsrates schreiben, damit ich etwas in der Hand habe und mein Chef möchte mit diesem Brief zu seinem Chef gehen und mein Wiedereinstellung vorantreiben.
Sollte das aber nicht in meiner alten Abteilung klappen, anfangen möchte ich auf jeden Fall.
LG. Marion
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