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Kündigungsschutz nach Erz.Urlaub

Ich habe bis zum Mutterschutz ganztags in der Geschäftsführung gearbeitet mit 3monatiger Kündigungsfrist. Weiß jemand ob dieser K.schutz entfällt, wenn ich nach meinem Erz.urlaub nur noch halbtags arbeiten kann. Mir wurde nämlich jetzt von meiner Firma mitgeteilt, dass sie keine Halbtagsstelle für mich haben. Da ich aber aufgrund meines Sohnes nicht mehr Vollzeit arbeiten kann, werde ich jetzt wahrscheinlich gekündigt. Weiß jemand wie das geregelt ist. Bekomme ich trotzdem 3 Monate Lohnfortzahlung?
Bisherige Antworten

Re: Kündigungsschutz nach Erz.Urlaub

Hallo
mir wurde von der Gwerkschaft mitgeteilt, wenn ich meinen alten Arbeitsplatz (12 Stunden-Schicht)nicht mehr ausüben kann bträgt mein Kündigungsschutz nur 4 Wochen. In diesen 4 Wochen muß mir mein AG dann Tagschicht realisieren.
Aber warum denn Lohnfortzahlung, wenn müßte der AG dann auch nur 6 Wochen zahlen und dann die KK.Bei Kindkrank gibt es nur ein paar Tage von der KK und vom AG nichts.
LG Claudia

Re: Kündigungsschutz nach Erz.Urlaub

Hallo Claudia,
danke für deine Antwort. Ich habe mit Lohnfortzahlung die Kündigungsfrist gemeint, also 4 Wochen, wenn ich meinen Vollzeitjob auf Halbtags verringern will, ja?
Na das ist ja blöd, denn sie haben mir schon mitgeteilt mich halbtags nicht mehr beschäftigen zu können. tja, that´s life.
niara

Re: Kündigungsschutz nach Erz.Urlaub

Hallo Niara
wie lange möchtest du den Erziehungsurlaub machen? Wenn es bei euch in der Firma schon Teilzeitkräfte gibt, muß er es glaub auch genehmigen. Die Kündigungsfrist müßte dann aber normal sein. Wenn du 3 Jahre Erziehungsurlaub machst kannst du aber bis 30 Stunden in der Woche arbeiten, vieleicht währe das ja auch eine Lösung für dich.
LG Claudia

Re: Kündigungsschutz nach Erz.Urlaub

Hallo ! nur so nebenbei, seit 2000 gibts doch die neue Regelung dass dich dein AG auch Halbtags einstellen MUSS.
Wenn der Betrieb mehr wie 15 ?? beschäftigte hat. LG Gabi

Re: Kündigungsschutz nach Erz.Urlaub

also ich hab nur ein Jahr Erziehungsurlaub und muß auch aus finanzieller Sicht ab Oktober wieder arbeiten. Mein Betrieb hat mehr als 15 Arbeitnehmer und es gibt auch Teilzeitkräfte. Da ich aber vorher Vollzeit gearbeitet habe, hat meine Chefin gesagt, dass sie mich Halbzeit nicht unterbringen kann, und ich soll mich schon mal anderweitig umsehen. Wenn meine 3monatige Kündigungsfrist, wie sie im Vertrag steht, dadurch trotzdem bestehen bleibt, wäre das ja soweit okay. Ich habe nur angst, dass sie entfällt oder verkürzt wird, da ich ja nun den vorherigen Platz, den sie mir ja eigentlich freihalten müssen, nicht mehr ausüben kann. Ist nämlich eine Vollzeitstelle. Wo kann man denn so´ne Richtlinien/Gesetze mal nachschlagen?

Re: Kündigungsschutz nach Erz.Urlaub

Hallo
ich würde mich direkt beim Arbeitsgericht bzw. bei der Gewerkschaft mal erkundigen.
LG Claudia

Re: Kündigungsschutz nach Erz.Urlaub

Ja, hab mir schon einen Termin gemacht.
Dank Euch
Gruß Niara

Re: Kündigungsschutz nach Erz.Urlaub

Hallo,
Dein Arbeitgeber kann Dir glaube ich 3 Jahre nach Geburt nicht Kündigen, soweit ich weiß. Außerdem hast Du Anspruch auf eine Teilzeitstelle bei mehr als 15 oder 20 Mitarbeitern. Ich würde mich mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht erkundigen. Einklagen ist natürlich für das Klima nie gut, aber vielleicht bekommst Du eine Abfindung. LG, Caroline
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