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Kündigung in der Elternzeit? Lang...

Hi miteinander,
bin auf der Suche nach einem Rat: War im ersten Jahr Elternzeit zuhause (Unsere Tochter ist 1,5 Jahre alt). Im zweiten war geplant, dass ich wieder voll einsteige und mein Mann zuhause bleibt (wir arbeiten beiden in der selben Firma). Da dort für ihn sehr viel zu tun war, haben wir uns mit dem Vorstand darauf geeinigt, dass wir uns eine Stelle teilen, jeder arbeitet also seit 1.9.04 2,5 Tage die Woche. Wir haben letztes Jahr dazu eine Gehalterhöhung bekommen, das Gehalt meines Liebsten wurde auf meins angehoben.
Jetzt möchten sie, dass er vollzeit arbeitet, weil sie keine qualifizierten Leute in seinem Bereich (Grafikdesign) finden. Ausserdem betrachten sie unser Arbeitszeitmodell als gescheitert, und möchten grundsätzlich alle Teilzeitarbeiter "loswerden" (meine Interpretation, haben es natürlich ganz anders formuliert). In meinem Job sehen sie keine Möglichkeit einer Halbtagsbeschäftigung, da viel Kundenkontakt etc. (bin Bereichsleiterin/Projektmanagement). Mein Mann möchte aber höchstens 4 Tage die Woche arbeiten und wir haben ihnen angeboten, dass ich über einen Minijob die Lücke zu 5 Tagen finanziell überbrücke. Sie sehen aber keine Möglichkeit, mich stundenweise qualifiziert zu beschäftigen. Vorschlag vom Vorstand: Mein Mann arbeitet voll und bekommt 2 Tage im Monat "geschenkt", d.h. gleiches Gehalt.
Ich hör dann ganz auf. Ich finde das nicht schlimm, bin eh dabei mich umzuorientieren, aber meine Frage jetzt: Wie sieht das rechtlich aus? Kann ich jetzt gekündigt werden? Bekomm ich dann Arbeitslosengeld? Sollte ich auf Wiedereinstellung nach Ablauf der Elternzeit drängen (nicht weil ich das will, aber als Sicherheit)? Sollte ich auf eine Abfindung o.ä. bestehen?
Habt Ihr Tipps oder evtl. einen Beratungskontakt in Norddeutschland? Wir müssen das leider schnell entscheiden...
Liebe Grüße und dank im voraus,
Suse
p.s. das war jetzt die Kurzversion, sorry ging nicht kürzer ;-)
Bisherige Antworten

Re: Kündigung in der Elternzeit? Lang...

Super genau kenne ich mich leider auch nicht aus.
Such doch mal unter bmfsfj (mit dem üblichen davor und dahinter) oder auch unter arbeitsrecht (wegen dem Kündigungsschutz)
Eigentlich sollte es noch leichter in der Elternzeit mit der Teilzeitbeschäftigung sein als danach. Da gibt es aber auch ein Teilzeitgesetz.
Mir sieht es eher so aus, als wollten sie gern Personal abbauen mit der Begründung, daß es eben Teilzeit nicht gibt. Aber gerade in der Elternzeit hat man sehr gute Chancen, die der Arb-geber auch begründen muß. Vielleicht fragst Du auch mal beim Gewerbeaufsichtsamt nach. Die haben mir damals gut Auskunft gegeben, als ich im Mutterschutz war und meine alte Firma verkauft wurde.
Rein rechtlich bist du in den 3 Jahren Elternzeit unkündbar, auch wenn Du während dieser Zeit Teilzeit bei der gleichen Firma arbeitest!
Also eigentlich können sie dir nur im Anschluß an die 3 Jahre kündigen. Aber das willst Du ja wahrscheinlich auch nicht gerade.
Überdenkt mal alles, vielleicht findet sich eine andere Möglichkeit. Vielleicht entscheiden in der Firma auch nur Leute, die selber keine Kinder haben oder denen die Teilzeitregelung zu kompliziert klingt?
Alles Gute und viel Erfolg!

Re: Kündigung in der Elternzeit? Lang...

Hallo Suse,
geh' zu einem Arbeitsrechtsanwalt, die Thematik ist recht komplex und als Laie übersieht man sehr viele Fallstricke. Wir haben Ähnliches durchexerziert und das Geld für den Anwalt war gut angelegt...Nur als Beispiel: du bekommst natürlich kein Arbeitslosengeld, zumindest vorerst nicht, da du deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldest. In der Elternzeit bist du unkündbar und wenn du dich auf einen Kuhhandel einlässt, gibt dir das Arbeitsamt eine Sperre von mehreren Monaten. Die Vorstellung, dass dein Arbeitgeber dich nach der Elternzeit wieder einstellt, also zu einem Zeitpunkt, an dem er dich gar nicht mehr einstellen muss, ist etwas abenteuerlich - denn jetzt könnte er dich unter keinen Umständen kündigen. Wenn du das freiwillig machst - wieso sollte er dich dann in 1,5 Jahren wieder einstellen? Hier auf Goodwill zu setzen, ist naiv - in der Realität wird das so gut wie keine Firma machen.
Das sind nur zwei kurze Hinweise - nimm' dir einen Spezialisten zur Seite, bei dem Thema kann man ziemlich reinfallen!
Grüße
Annalisa

Re: Kündigung in der Elternzeit? Lang...

Hallo Annalisa,
hab heute auch schon mit einem Anwalt gesprochen. Ich werde das vermutlich so machen, dass wir eine Regelung bis Ablauf der Elternzeit finden und danach festlegen, wie es weiter geht. So haben sie ihre Lösung für die nächsten 1,5 Jahre und ich die Sicherheit, danach einen Arbeitsplatz zu haben, auch wenn ich den nicht in Anspruch nehme. Also keine Kündigung.
Aber danke für Deine Hinweise,
LG,
Suse

Re: Kündigung in der Elternzeit? Lang...

Hallo, mir ist in der Elternzeit gekündigt worden, ich bekam eine Abfindung und ab dem ersten Tag Arbeitslosengeld. Natürlich habe ich, als ich die Kündigung erhalten habe, Widerspruch eingelegt (das ist wichtig, weil man die Kündigung sonst rechtlich gesehen akzeptiert) und der Prozeß hat 11 Monate gedauert. Ohne Rechtsanwalt wäre das nicht gegangen! Eine Kündigung ist laut Gesetz in Ausnahmefällen auch in der Elternzeit möglich und diese Ausnahmefälle sind nicht genau definiert. Meine Abteilung (ich habe diese geleitet) wurde während meiner Elternzeit aufgelöst und somit war mein Job einfach weg. Das reichte der Regierungsbehörde, die in solchen Fällen entscheidet, als Grund meine Kündigung ohne eine Anhörung meinerseits zu gestatten. Es zählen hierbei auch keine sozialen Gründe (ich bin alleinerziehend). Als Beratungskontakt kann ich hier in NRW die Einrichtung "Frau+Beruf" empfehlen. Gruß Carolin
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