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Gleitzonenregelung - Kann oder Muss?

Hallo Mädels,
seir februar bin ich Gehaltsmäßig nur noch in der Gleitzone, da ich jetzt auf TZ gegangen bin.
Muss oder Kann mein AG diese Gleitzonenregelung anwenden? Das würde bei mir nämlich doch ein paar Euro ausmachen. Und da wir hier nicht mit Taschenrechner und Bleistift abrechnen ist es auch kein größerer Verwaltungsaufwand, das Häckchen im Abrechnungsprgramm anders zu setzen.
Ich hab schon meine KK angemailt aber noch keine Antwort bekommen.
Wäre toll, wenn das jemand ganz sicher wüsste und mir verraten könnte.
LG Franzi
Bisherige Antworten

Re: Gleitzonenregelung - Kann oder Muss?

Was ist denn eine Gleitzone beim Gehalt? Ich hätte jetzt eher an Arbeitszeiten gedacht... ;-)
Sorry für die dumme Frage,
VG Stadtmaus

Re: Gleitzonenregelung - Kann oder Muss?

Hi Stadtmaus,
wenn du zwischen 400,01? und 800? Gehalt hast, ist das die Gleitzone. Unter der Grenze bist du geringfügig bei der Bundesknappschaft versichert, dein AG zahlt alles. Über der Grenze gehen die KK-Beiträge 50/50, und du zahlst ausßerdem seit 1.7. noch diese 0,9% Zusatzbeitrag an die KK.
Und dazwischen ist eben die Gleitzone. Wenn du darin verdienst werden die KK-Beiträge nicht halbiert sondern der AG zahlt seinen ganz normalen BEitrag, aber für den AN-Anteil wird mit einer absolut umständlichen Formel ein geringeres fiktives Gehalt berechnet, das dann die Grundlage für die Berechnung des AN-Anteiles ist.
Um es noch zu verkomplizieren, kann man auch nur für die KK-Beiträge das Gehalt runterrechnen, für die RV geht man aber vom kompletten Gehalt aus - lohnt aber nicht.
Hab inzwischen von der KK eine Mail, dass es eine MUSS-Bestimmung ist und werde das meinem Chef nächsten Dienstag mal vorlegen, da wird für 2 Monate eine Korrektur fällig und eine Nachzahlung von ca. 50? insgesamt ;-)
LG Franzi
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