Geringfügige Beschäftigung im Erziehungsurlaub
kann mir jemand sagen, ob mein Arbeitgeber mich freistellen muß im Erziehungsurlaub bzw. mir das genehmigen muß, wenn ich bei einem anderen AG auf 630-DM-Basis arbeiten möchte?
Danke und liebe Grüße,
Anja
Re: Geringfügige Beschäftigung im Erziehungsurlaub
er muß es Dir nicht erlauben, aber warum sollte er es verbieten?
Hat er doch nicht mehr und nicht weniger von.
Einfach fragen und es genehmigen lassen.
LG
Susan
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