Suchen Menü

Geringfügige Beschäftigung im Erziehungsurlaub

Hallo alle zusammen,
kann mir jemand sagen, ob mein Arbeitgeber mich freistellen muß im Erziehungsurlaub bzw. mir das genehmigen muß, wenn ich bei einem anderen AG auf 630-DM-Basis arbeiten möchte?
Danke und liebe Grüße,
Anja
Bisherige Antworten

Re: Geringfügige Beschäftigung im Erziehungsurlaub

Hallo Anja,
er muß es Dir nicht erlauben, aber warum sollte er es verbieten?
Hat er doch nicht mehr und nicht weniger von.
Einfach fragen und es genehmigen lassen.
LG
Susan
Meistgelesen auf 9monate.de
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen