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Gehalt nach Erziehungsurlaub???

Hallo,
wie ist das eigentlich mit dem Gehalt, wenn man nach dem Erziehungsurlaub auf seiner alten Stelle wieder einsteigt?
Muss der gleich sein, wie vor den 3 Jahren? Oder darf der Chef neu gestalten????
Ich frag mich das, weil ich derzeit auf 400 Euro-Basis auf meiner alten Stelle schaffe, aber weniger Stundenlohn bekomme als vorher mit der Vollzeitstelle. Begründung war, daß ich ja nicht mehr so viel Einsatz bringe wie vorher und bei gleichem Stundenlohn wie vorher zu teuer wäre.
Wer kennt sich da aus?
Danke schon mal
Moni
Bisherige Antworten

Re: Gehalt nach Erziehungsurlaub???

Hallo Moni!
Du hast doch einen Vertrag, wo drin steht wieviel Du bekommst. Wenn Du die gleiche Stundenanzahl wie vor dem Erziehungsurlaub auch jetzt arbeitest, steht Dir auch das Gehalt zu.
Wenn Du allerdings jetzt die Stunden runtefährst, ändert sich auch Dein Gehalt (is ja logisch).Es kommt auch auf Dein Vetrag an den Du hast, wenn da was von Tarifvertrag drin steht, muss auch Dein Chef sich an die Gehälter dort orientieren und darf net einfach viel weniger zahlen. Hoffe Du hast das verstanden, was ich damit meine, sonst Frag einfach noch mal :o)
Ich selbst hatte genau das selbe Problem wie Du, man wollte mich 2 Berufsjahre zurückstufen, geht natürlich net, hab mich net darauf eingelassen und es auch begründet und bin jetzt in dem richtigen Berufsjahr und verdiene dem entsprechend auch :o)
Du weißr, das Du als AE anspruch auf Lohnsteuerklasse 2 hast?
Hoffe ich konnte etwas helfen.
VG Sue

Re: Gehalt nach Erziehungsurlaub???

Hi Sue,
Danke für die Auskunft. Mir ist schon klar, daß der Gehalt weniger wird, wenn sich die Stunden reduzieren. Mir kommt es letzendlich aber auf den Gehlat pro Stunde an. Bei uns gilt monatliches Festgehalt, aber umrechnen kann man ja trotzdem.
Eine Tarifbindung haben wir nicht.
Meinst Du mit AE= Alleinerziehend? Ich bin verheiratet, also trifft mich leider die Steuerklasse 5:-(((
LG
Moni

Re: Gehalt nach Erziehungsurlaub???

Also, nach der Elternzeit hast du zunächst mal Anspruch auf die gleichen Bedingungen wie vor der Elternzeit. Also auch gehaltsmäßig. Wenn du dann Stunden reduzieren willst, darfst du nach dem Teilzeitgesetz bei sonst gleicher Tätigkeit nicht schlechter gestellt werden als die Vollzeitmitarbeiter. Du bringst ja vom Einsatz her nicht weniger, sondern nur von der Zeit. Also guck mal genau ins Teilzeitgesetz.
gruss
Sylvia

Re: Gehalt nach Erziehungsurlaub???

Hallo,
das hört sich auf gut deutsch gesagt nach einer völlig dreisten Vera...e an. Was heißt hier nicht so viel Einsatz!!! Okay, du machst weniger Stunden, aber doch pro Stunde genausoviel Arbeit wie früher und außerdem die GLEICHE Arbeit.
Und weil du jetzt ein Kind hast, ist diese Arbeit weniger wert??? Da hört sich ja alles auf!
Deine beste Taktik dürfte sein, auf eine Teilzeitstelle (das kann ja auch weniger als 50% sein) zu pochen und dann das Gehalt entsprechend der Stundenzahl einer Vollzeitstelle runter rechnen zu lassen.
LG, Susanne
PS: Entschuldige die vielen Ausrufezeichen, aber bei solchen "netten" Chefs geht mir echt der Hut hoch.

Re: Gehalt nach Erziehungsurlaub???

Hallo,
also ganz so krass ist es nicht, wie es sich vielleicht liest.
Ich war vorher (inoffiziell) stellvertretende Abteilungsleiterin, das kann ich jetzt mit 400 Euro ja nicht mehr sein. Das heisst, meine Arbeit ist zwar im Prinzip die gleiche als vorher, aber ich kann ja bei weitem nicht mehr soviele Aufgaben übernehmen wie vorher. Daher die Begründung, daß ich im Moment weniger als vorher bekomme.
Was nach den 3 Jahren ist, werden wir sehen, noch ist es nicht soweit. Mich hat auch einfach mal die Theorie interessiert.
Viele Grüsse
Moni

Re: Gehalt nach Erziehungsurlaub???

Hi Moni,
wenn die Elternzeit endet läuft dein ALter Vertrag weiter, also altes Gehalt alte Stunden. Wenn dein Chef was anderes will, muss er dir eine Änderungskündigung geben, dafür gelten die gleichen Fristen wir füe eine normale Kündigung.
LG Franzi
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