Frage zu Teilzeitarbeit in Elternzeit
Ich habe am 21.11.05 einen Sohn zur Welt gebracht und nun hat mich der Arbeitgeber gefragt, ob ich nicht Lust hätte nach dem Mutterschutz von daheim aus ein paar Stunden zu arbeiten. Im Prinzip habe ich nichts dagegen, aber leider weiss ich gar nicht wie das in der Elternzeit so abläuft.
Meine Fragen:
- muss man das schriftlich festhalten?
- bekommt man für diese Zeit einen neuen Vertrag?
- wie sieht die Bezahlung aus? Ist sie anteilig oder höher?
- wie sieht es mit Urlaubsanspruch aus?
Kann mir da jemand weiterhelfen, ich wäre euch sehr dankbar.
Schönen Gruss
Gunde
Re: Frage zu Teilzeitarbeit in Elternzeit
bis zu 30 Stunden/Woche kannst Du in der Elternzeit bei Deinem AG arbeiten ohne den Elternzeitanspruch zu verlieren. Über die Stunden wird eine schriftliche Vereinbarung verfaßt, die Anzahl und ggf. Art der Stunden (Heimarbeit, Präsenz) regelt. Die Höhe der (anteiligen) Entlohnung wird hier ebenso festgelegt wie die Dauer der Vereinbarung (also bis Ende der Elternzeit oder früher).
Anspruch hast Du wie jeder Teilzeitmitarbeiter natürlich auf anteiligen Urlaub und ggf. anteilig Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien.
Die Bezahlung ist natürlich auch anteilig. Also mindestens
bisheriges Vollzeitgehalt geteilt durch Vollzeitstunden mal Teilzeitstunden. Beispiel für 10 Teilzeitstunden/Woche:
2500 ? brutto ./. 38,5 Stunden x 10 Std.
Urlaub: 30 AT ./. 38,5 x 10 ( also 7,8 AT Jahresurlaub bei einem Jahr Laufzeit der Vereinbarung, wenn die Vereinbarung kürzer läuft, durch 12 x Anzahl voller Monate)
Falls Du es schaffst, kannst Du ja eine Pauschale für die Stunden aushandeln, die aber nicht geringer sein sollte als die Rechnung (im Beispielfall ca. 650 ? brutto).
Diese Vereinbarung ist von beiden Seiten kündbar (Frist 6 Wochen?). Danach gelten aber auf jeden Fall wieder die Elternzeitvereinbarungen bis Ende Elternzeit. Danach gilt der "alte" Vollzeitvertrag wieder.
Hoffe, Dir geholfen zu haben. LG Siobhan
DANKE
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