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Frage zu Teilzeit in der Elternzeit

Hallöchen,
sorry, falls es jetzt lang und wirr wird, aber ich habe mal eine Frage an Euch "Experten":
ich bin seit 1,5 Jahren in Elternzeit und habe in dieser Zeit in meinem job auf 400 EUR-Basis gearbeitet. Nun habe ich 2 Monate vor dem 01.11.05 einen Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit zum 01.11.05 gestellt, und zwar auf 25-30 Stunden. Nun habe ich zwar vom Geschäftsführer ein Schreiben erhalten, dass er meinen Antrag erhalten hat und sich noch bis zum 30.09.05 Bendenkzeit erbittet, allerdings hat er sich jetzt nicht mehr gemeldet. Von meinem Chef habe ich nur mündlich heute zwischen Tür und Angel erfahren, dass mir wohl 20 Std. genehmigt werden.
Nun meine FRage: muß er mir 30 Stunden anbieten oder kann er das einfach reduzieren? Und muss er für sdeine Antwort eine Frist einhalten, und falls er diese verstreichen lässt, welche Konsequenzen hat das?
Vielen DAnk schon mal für Eure Mühe!
LG, Simone
Bisherige Antworten

Re: Frage zu Teilzeit in der Elternzeit

Hallo Simone,
falls dein Arbeitgeber deinen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit in der Elternzeit ablehnen will, muss er dieses innerhalb von vier Wochen mit schriftlicher Begründung tun.
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Wenn dein Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat, du dort länger als 6 Monate beschäftigt bist, deine gewünschte Reduzierung der Wochenarbeitszeit zwischen 15 und 30 Stunden liegen und du dem Arbeitgeber spätestens 8 Wochen vor Beginn der Teilzeit ihm dieses schriftlich mitgeteilt hast, dann muss er dir die Teilzeit genehmigen - wenn keine DRINGENDEN BETRIEBLICHEN GRÜNDE dagegensprechen.
Trifft bei dir wahrscheinlich alles zu - dein AG kann also theoretisch nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprchen.
Dringende betriebliche Gründe wären z.B. eine für dich eingestellte Ersatzkraft. Deswegen sollte man die Teilzeitwünsche so früh wie möglich - am besten zeitglich mit Einreichen der Elternzeit - mitteilen, damit eben solche Erstzkraft nicht eingestllt wird.
Eine Antragsfrist von 2 Monaten vor Teilzeitbeginn halte ich für kurz - auch wenn dieses vom Gesetz so ermöglicht wird. Aber bei einer so kurzen Antragsfrist findet ein Arbeitgeber schneller dringende betrieblich Gründe, die gegen die Teilzeitwünsche sprechen könnten.
LG
judie

Re: Frage zu Teilzeit in der Elternzeit

Hallo Judie,
ich habe vor 1,5 JAhren in meinem Antrag auf Elternzeit bereits angegeben, dass ich ab dem 01.11.05 meine Arbeitszeit erhöhen möchte. Auch haben wir immer wieder davon gesprochen. Ich habe eine Vertretung, die hat aber einen befristeten Vertrag bis 31.10.05, auf Grund meines damaligen Antrages. Diese wird jedoch jetzt wohl auch 20 Stunden weiter beschäftigt, was meiner Meinung nach auch der Grund dafür ist, dass ich jetzt nur 20 Stunden bekomme. HAst Du eine Idee, wie ich jetzt weiter vorgehen sollte?
LG, Simone

Re: Frage zu Teilzeit in der Elternzeit

Hallo Simone,
so wie du es schreibst müsstes dir die Teilzeit genehmigt werden. Aber vors Arbeitsgericht ziehen ist ja auch nicht immer eine Lösung....
Was undbedingt für deine Wünsche spricht ist, dass ja die Vertretung nur einen befristeten Vertrag bis Ende Oktober hat. Wäre es denn möglich, in deinem Beruf eine Vertretung für die restlichen 10 bis 15 Stunden zu bekommen?
Ich würde auch mal beim Betriebsrat nachfragen. Die haben meist zwar nicht die genauen Kenntnise über die Gesetze was die Elternzeit und Teilzeit betrifft. Aber du könntest dort trotzdem Unterstützung bekommen und vielleicht Lösungsanzsäzte, wie du weiter vorgehen könntest.
Das war jetzt nicht gerade eine Hilfe....
LG Judie

Re: Frage zu Teilzeit in der Elternzeit

Hallo Judie,
ich habe gerade mal im teilzeitgesetz geschaut, und demnach müsste er mir sowohl die 30 Stunden genehmigen, als auch die Arbeitszeit (08.30-14.30 Uhr), da er nicht rechtzeitig schriftlich abgelehnt hat (§8 Abs. 5 Sätze 2 und 3 TzBfG). Allerdings ist mir nicht ganz klar, ob der Paragraph auch in der Elternzeit greift. Zur Elternzeit habe ich keinen entsprechenden Paragraphen gefunden.
Tja, nun die Frage ob ich diesen Anspruch auch durchsetze und in welcher Form. Tatsache ist, dass ich vor allem auf die Arbeitszeit angewiesen bin, und da könnte es Probleme geben, da ich in einer Hotline arbeite, die bis 17.00 h besetzt sein muss. Tja, eine Vertretung ist bestimmt leicht zu finden, da es ein einfacher kaufm. Job ist, nichts allzusehr anspruchsvolles.
Ich kann mich momentan echt über unseren GEschäftsführer ärgern, da ich durch sein Versäumnis jetzt in so eine LAge gekommen bis :-((
Noch mal lieben Dank für Deine Hilfe!
Simone

Re: Frage zu Teilzeit in der Elternzeit

Hi Simone,
ich bins noch mal.
In der Elternzeit hast du ein stärkers Recht auf Teilzeit als ausserhalb der Elternzeit. Denn während der Elternzeit müssen 'DRINGENDE betriebliche Gründe' dagegen sprechen, um sie abzulehnen, ausserhalb der Elternzeit nur 'betriebliche'.
Den ganzen Gesetzestext findest du im
Bundeserziehungsgeldgesetz ab § 15.
Hier sind in § 15 (4) - (7) die Bedingungen für die Teilzeit während der Elternzeit beschrieben.
Das Gesetz findest du auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie etc.
LG
Judie

Re: Frage zu Teilzeit in der Elternzeit

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/pdf-bundeserziehungsgeldgesetz-ab-2004,property=pdf.pdf

Re: Frage zu Teilzeit in der Elternzeit

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-24375-Broschure-Elternzeit,property=pdf.pdf

Re: Frage zu Teilzeit in der Elternzeit

Hallo Simone,
ab der Anfrage hat Dein Arbeitgeber genau vier Wochen Zeit für eine Antwort. Wenn die vier Wochen verstreichen, ohne daß er sich gemeldet hat, gilt der Antrag als genehmigt.
Ob er Deine Stundenzahl einfach reduzieren kann, weiß ich nicht genau, ich würde aber mal schätzen, das darf er nicht.
Ganz liebe Grüße und viel Spaß bei der Arbeit
Lena, deren Mann das so gemacht hat
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