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Frage zu Erziehungsgeld

Hallo allerseits,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Da mein Mann selbständig ist, konnte er bei Beantragung des Erziehungsgeldes kein genaues Einkommen angeben, sondern nur ein geschätztes. (Das relativ hoch angesetzt war.) Dem entsprechend stand uns nur ein Erziehungsgeld in Höhe von ca. 100 DM im Monat zu. (Budget) Leider hat er dann erheblich weniger verdient als angenommen. Kann man da im Nachhinein noch was machen?
Danke für eure Hilfe!
LG, Nadine
Bisherige Antworten

Re: Frage zu Erziehungsgeld

Hallo Nadine,
habe was gefunden. §6 Abs. 7:
Ist das voraussichtliche Einkommen insgesamt um mindestens
zwanzig Prozent geringer als im Erziehungsgeldbescheid
zugrunde gelegt, wird es auf Antrag neu ermittelt. Dabei
sind die insoweit verringerten voraussichtlichen Einkünfte
während des Erziehungsgeldbezugs zusammen mit den übrigen
Einkünften nach § 6 maßgebend.
Wenn dieser Abschnitt nicht zutrifft, habt ihr (so habe ich das Gesetz verstanden) keine Chance auf Neuberechnung.
LG
Marion

Re: Frage zu Erziehungsgeld

Super, danke! Bei diesen Beamtenformulierungen und Paragraphen versteht man irgentwie immer nur die Hälfe. ;-)
Ich werde gleich nochmal beim Versorgungsamt anrufen und die Neuberechnung beantragen.
LG, Nadine
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