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Frage wg. Krankenhausaufenthalt des Kindes

Hallo!
Ich bin teilzeitarbeitende Mama und war mit meinem Kind diese Woche wegen einem bakteriellen Infekt in der Klinik. Ich habe dort übernachtet. Ich dachte mir, ich kann den Sonderurlaub (die zehn Tage im Jahr, wenn das Kind krank ist) in Anspruch nehmen.
Nun hat mir die Ärztin "freundlicherweise" eine Bescheinigung ausgestellt mit Aufenthaltsdaten des Kindes und den Satz dazu geschrieben: "Eine medizinische Indikation für den Aufenthalt der Mutter bestand nicht".
Ich wollte den Satz rausnehmen lassen, aber KH weigerte sich. Ich habe bei der Krankenkasse nachgefragt und sie würden das Krankengeld auch nicht übernehmen, wenn das so in der Bescheinigung drin steht, das Kind war ja schließlich versorgt!
Ich weiß echt nicht, ob ich vier Tage Urlaub nehmen soll, obwohl mir ja Sonderurlaub zusteht, wenn das Kind krank ist. Soll ich Kinderarzt fragen, ob er ein Attest ausstellt?
Gruß
Christina
Bisherige Antworten

Re: Frage wg. Krankenhausaufenthalt des Kindes

Hallo Christina,
wie alt ist denn Dein Kind? Leider ist es wirklich so, dass wenn keine medizinische Indikation für eine Begleitperson vorliegt, die Kassen keine Kosten übernehmen.
Ich würde mir auf jeden Fall die Bescheinigung "Erkrankung des Kindes" vom Kinderarzt ausstellen lassen.
Euch alles Gute
Mone

Re: Frage wg. Krankenhausaufenthalt des Kindes

Hallo Christina, mit diesem Satz drin ist das ja wirklich blöd, da brauchen sie Dir die Bescheinigung gar nicht erst ausstellen! Ich war kürzlich mit im Krankenhaus, und auf der Bescheinigung steht, meine Begleitung sei "dringend indiziert" gewesen. Dachte eigentlich, das sei Standard so *kopfschüttel* Wenn Dein Arzt Dir stattdessen eine Attest schreibt, dann mach das, ist ja blöd am Anfang des Jahres schon soviel Urlaub dranzugeben. LG Ulli

Re: Frage wg. Krankenhausaufenthalt des Kindes

Hallo Christiane,
wenn Dein Kind älter als 3 Jahre ist, hast Du meist in den Fall keinen Anspruch auf Sonderurlaub wegen KKH-Aufenthalt mit Kind!
LG Andrea

Re: Frage wg. Krankenhausaufenthalt des Kindes

Hi,
ich denke, du musst Urlaub nehmen. Denn auch wenn dein Kind krank ohne KH ist muss der Kia auf dem Krankenscheinformular ankreuzen, ob eine Betreuung des Kindes notwendig ist und auf der Rückseite musst du dann beim Beantragen des Krankengeldes angeben, dass nur du die Betreuung übernehmen konntest.
Ich denke das ist Pech und da hilft nur regulärer Urlaub oder Überstunden absetzen.
Gute Besserung,
LG Franzi

Re: Frage wg. Krankenhausaufenthalt des Kindes

Hallo Christina,
das geht schon, aber nur mit der entsprechenden ärztlichen Bescheinigung, warst Du denn vorher beim Kinderarzt? Würde dieser dir die Bescheinigung ausstellen?
Ich war noch nicht stationär, sondern nur zur Diagnose und einmal ambulant in der Klinik, habe von meinem KiA keine Bescheinigung bekommen und mußte mir selbst Urlaub nehmen.
LG Arielle.
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