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Frage wegen Arbeit wärend Elternzeit

Hallo an alle arbeitenden Mamis, speziell die, die in der Elternzeit zusätzlich arbeiten im erlaubten Stundenlimit. Frage: Habt ihr die Beschäftigung irgendwo melden müssen? Oder macht das der Arbeitgeber, seid ihr überall angemeldet worden (Krankenkasse etc.) oder mußtet ihr euch selber drum kümmern. Wer muss es noch erfahren außer der Krankenkasse? Finanzamt? Kindergeldstelle?
Und wie sieht das aus, wenn ich ab Februar 2006 erneut im Mutterschutz bin, wird dann dieses Minigehalt, dass ich mir jetzt dazuverdiene, aufs Mutterschutzgeld angerechnet oder mein altes volles Gehalt, wie das der Fall wäre, wenn ich nicht arbeiten würde (zumindest die Kohle von der Krankenkasse). Ich weiß, wiedermal viele unnütze Fragen ;-)), aber nun fange ich bald an zu arbeiten und bin grad völlig verunsichert.
LG
Astrid
Bisherige Antworten

Re: Frage wegen Arbeit wärend Elternzeit

hallo! mein AG hat mich überall angemeldet.ich hätte den mini-Job eigetlich beim anderen AG melden müssen, ahbe das aber irgendwie verbaselt und es wird eh nicht hinterher kommen.Beim Finanzamt muß Du Dich nicht melden, der Ag zahlt dir ja die Steuern und meldet Dich da an.Zum Muschu kann ich dir kaum was sagen,aber du bekommst auf alle fälle nciht so wie beim 1. Kind im Muschu das volle Geld, sondern nur den Anteil der KK (waren 13 ? pro tag ? ),der AG-Anteil entfällt.
LG Glasi

Re: Frage wegen Arbeit wärend Elternzeit

Danke, so ähnlich wollte ich das wissen. Und die KK zahlt nach wie vor die 13 Euronen pro Tag, das ist ja super. Klar dass mein AG nicht mehr den vollen Beitrag zum MuSchu zahlt, damit rechne ich eh nicht.
Nochmals lieben Dank,
Astrid
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