Frage habe...
habe heute mal eine arbeitsrechtliche Frage. Ich hoffe es kann mir einer von Euch Auskunft geben.
Dem Betrieb meines Mannnes geht es seit letztem Sommer ziemlich schlecht. Die Gehälter kommen immer ca. eine Woche später bzw. in Teilbeträgen ausgezahlt. Von den 30 Mitarbeitern verweilen nur noch 12 Mann in der Firma! Nun zu meiner eigentlichen Frage.
Wir haben seit Mai kein Gehalt mehr bekommen. Abgeblich würden noch Verhandlungen mit den Banken geführt. Es könne also noch nicht gesagt werden, wann das Gehalt für den Monat April kommt. Wie sollen/müssen wir uns jetzt verhalten? Mein Mann geht weiterhin zur Arbeit. Kann er einfach zuhause bleiben oder ist das dann Arbeitsverweigerung? Der nächste Schritt ist wohl einen Anwalt einzuschalten!!!
ich bin nur froh, dass ich arbeite. Ansonsten würden wir jetzt wohl unter einer Brücke schlafen *ironischmein*.
Danke schon jetzt für Eure Antworten.
Mone
Re: Frage habe...
soviel ich weiß, darf er nicht einfach der Arbeit fernbleiben. Dann würde er nämlich auch von Arbeitsamt kein Geld bekommen, da er ja nicht gekündigt ist und das Arbeitsverhältnis noch besteht.
Ich habe mal gehört, dass man das Gehalt schriftlich anmahnen soll und eine entsprechende Frist für die Zahlung setzen soll. Das wäre wohl wichtig.
Frag doch einfach mal beim Arbeitsamt nach. Vielleicht erwischt Du ja dort jemanden der kompetent ist oder es kann Dir jemand sagen, wo Du Dich schlaumachen kannst.
LG UTE
Re: Frage habe...
da hat mein Mann wohl recht gehabt mit dem fernbleiben der Arbeit. Wird wahrscheinlich eh nicht mehr lange dauern und er wird zuhause bleiben müssen! Wir werden jetzt noch bis Freitag warten. Bis zum 18. Mai hat die AOK die Zahlungsfrist der Sozialversicherungsabgaben gesetzt. Mit denen ist der Betrieb bereits 5 Monate im Rückstand. Wir werden dann wohl gleich am Freitag einen Anwalt aufsuchen und evtl. das Arbeitsamt.
Vielen Dank für Deine Info.
GLG Mone
Re: Frage habe...
Also ich fange mal an: Schau mal in den Arbeitsvertrag, ob es evtl. eine 2-Monats-Klausel gibt. In der heißt es, dass alle Ansprüche innerhalb von 2 Monaten ungültig werden, wenn nicht entsprechend reagiert wurde.
Wann zahlt die Firma das Gehalt - zum 1. oder zum 15. des Monats?
Ab einem Rückstand von 2 Monaten lohnt sich der Weg zum Anwalt und vor allem (vorsichtshalber) zum Arbeitsamt. Ab einem Rückstand von 2 Monatsgehältern besteht das Recht auf außerordentliche Kündigung. Dies sollte aber nur in Rücksprache mit dem Arbeitsamt geschehen, damit man nicht für 3 Monate gesperrt wird was das ALG angeht.
Einfach von der Arbeit fern bleiben darf Dein Mann nicht. Es gibt zwar das Recht dazu - aber es ist, wie immer, etwas komplizierter. Denn wenn Dein Mann eine für den Betrieb wichtige Position hat darf er die Arbeit leider nicht einfach verweigern, da er dann dem Betrieb damit schaden kann und somit der Betrieb Schadensersatz von Deinem Mann fordern kann. Und glaube mir, wahrscheinlich schaffen es Firmen, die unnützeste Stelle auf ein Mal wichtig zu reden ;-)
Sollten wirklich Verhandlungen mit den Banken in Arbeit sein und die Firma kann nachweisen, dass demnächst mit Geldern zu rechnen ist (z.B. Kredite oder Fördergelder) kann keiner Insolvenz anmelden für die Firma - LEIDER!
Solltest Du noch Fragen haben, kannst Du hier schreiben oder über mein Profil.
Inszwischen hat sich bei uns insofern alles reguliert, dass unsere Firma hier "nur noch" einen Monat im Rückstand ist - aber wer weiß wie lange noch.
Gruß
Karen
Re: Frage habe...
ich merke schon, wir sind mit diesem Problem nicht alleine:o((. Als ich Deinen Beitrag gelesen hatte, musste ich doch schmunzeln von wegen wichtige Position und so.
Heute war die AOK in der Firma und die Geschäftsleitung war nicht im Hause. Die AOK hat bis zun 18. Mai eine Zahlungsfrist für die Sozialversicherungsabgaben gesetzt. Sollte bis dahin keine Zahlung eingehen, wird die AOK Insolvenz beantragen! Morgen wird mein Mann dann wohl erfahren, ob die heutigen Bankgespräche erfolgreich waren.
Man, 4 Gehälter im Rückstand das ist nicht ohne. Ich denke bei uns wird es nicht soweit kommen. Entweder Hopp oder Topp. Ich drücke Dir die Daumen, dass der Rückstand nicht wieder größer wird.
Sei ganz lieb gegrüßt
Mone
Re: Frage habe...
-
37. SSW: Auf in den 10. Monat!
Dein Baby wiegt inzwischen fast drei Kilo und wäre ab der vollendeten 37. Woche auch kein Frühchen mehr. → Weiterlesen
-
Lebensretter im Miniformat: 9 Antworten zu...
Vorsorge mit Weitblick: Bei uns bekommst du die wichtigsten Infos zum Thema! → Weiterlesen
-
Gewichtstabelle für Kinder
Wie entwickeln sich eigentlich Kinder zwischen dem 2. und 5. Lebensjahr und welches Gewicht gilt als "normal"? → Weiterlesen
-
AU, KU, BPD & Co.: Die Messdaten in der...
Die wichtigsten Werte und worauf es hindeuten kann, wenn sie außerhalb der Norm liegen. → Weiterlesen
-
Geschlecht des Babys: Wie und ab wann es...
Wusstest du, dass schon im Augenblick der Befruchtung das Geschlecht des Babys festgelegt wird? Doch ab wann lässt es sich erkennen? → Weiterlesen
-
Wachstumsschübe des Babys: Schub-Anzeichen...
Das Baby quengelt, ist anhänglich und schläft schlecht – was könnte dahinterstecken? → Weiterlesen
-
Jungen oder Mädchen zeugen: Wie bekomme ich...
Seit jeher versuchen Eltern, das Geschlecht ihres Nachwuchses zu beeinflussen. So kann es klappen. → Weiterlesen
-
5. SSW: Was in dieser Woche passiert
Kann man das Baby in der 5. SSW schon im Ultraschall sehen und welche Anzeichen sind in dieser Woche typisch? → Weiterlesen
-
Basaltemperatur: Auswertungshilfen für...
Basaltemperaturkurve: Hier findest du Beispielkurven von anderen Frauen, die ihre Temperatur während ihres Zyklus messen! → Weiterlesen
-
7. SSW: Erster Ultraschall zeigt Babys...
Was in dieser Woche genau passiert. → Weiterlesen