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Erziehungsurlaub(Elternzeit) und Kündigung

Hallo,
ich weiß, daß der Erziehungsurlaub i.d.R., wenn man es so dem Arbeitgeber mitteilt, 3 Jahre ab der Geburt (oder?) dauert. Während dieser Zeit hat man einen gewissen Kündigungsschutz. Seit dem 10. Lebensmonat des Kindes gehe ich wieder arbeiten. Im 1.Jahr 8 Stunden/Woche. Im 2. Jahr 16 Stunden/Woche. Zum 31.12.02 wurden mir und den Kolleginnen aus betriebsbedingten Gründen gekündigt.
Kann mir jemand sagen, ob ich mich noch im Erziehungsurlaub befinde ? Wann oder wie kann dieser auch noch enden ?
Ich habe mich von einen Rechtsanwalt (Arbeitsrecht) beraten lassen. Er meinte, wenn ich noch im Erziehungsurlaub befinde (wäre bis zum 30.06.03), wass ich schriftlich beweisen muß, ist meine Kündigung nicht rechtens.
Gibt es eine Stelle, die genau über den Erziehungsurlaub oder Elternzeit Bescheid weiss ?
Vielen Dank
Martina
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsurlaub(Elternzeit) und Kündigung

Hallo,
soweit ich weiss, gibts keine solche Stelle. Aber du musst doch mal einen Antrag auf EU gestellt haben, in dem du sagst, wie lange du EU nehmen willst, da kommt dann eine schriftliche Bestaetigung vom AG. Danach wuerde ich mal suchen. Wenn dort steht, dass du drei Jahre in EU gehst, muesste dein AG erst mal beweisen, dass du deinen EU beendet hast, denke ich.
Bei uns stellt man auch einen separaten Arbeitsvertrag aus, wenn man in EU Teilzeit arbeitet (wo eben diese Tatsache auch drin steht), aber ich weiss nicht, ob das grundsaetzlich so ist.
Gruss
Berit

Re: Erziehungsurlaub(Elternzeit) und Kündigung

Hallo Martina,
hast Du keine Bestätigung über die Elternzeit mit der vereinbarten Teilzeit bekommen? Oder hast Du es vielleicht schriftlich beantragt? Das Gewerbeaufsichtsamt ist die Stelle, die über solche Dinge wacht, aber die wissen natürlich nicht, was Du mit Deinem AG vereinbart hast. Du könntest ja auch jetzt noch nach einer schriftlichen Bestätigung verlangen. Unter 30h/Woche ist es Teilzeit während der Elternzeit, also wäre die Kündigung unwirksam. Aber bei mir wars auch so, ich hatte einen schriftlichen TZ-Vertrag während der Elternzeit, und sie haben mir den gekündigt, weil sie keine TZ in der EDV wollten. Jetzt kriege ich noch eine dicke Abfindung, weil ich auch zu einer Anwältin bin. Ich hätte die Stelle auch einklagen können, aber dann wird man ja nur noch gemobbt. Am 02.01. trete ich jetzt eine neue Arbeitsstelle an. Schau Dich doch auch nach was neuem um.
Viel Glück, Martina
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