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Elternzeit verlängern...

Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand meine Frage beantworten...
Ich habe 2 Kinder. Einen Sohn geb am 14.4.01 und eine Tochter geb. am 3.7.03. Mit meiner Tochter bin ich noch bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (2.7.06) in der Elternzeit.
Bei meinem Sohn hatte ich damals die Elternzeit 2Jahre und 2,5 Monate beantragt. (bis zum 31.07.05)
Diese Zeit hat sich dann mit dem Mutterschutz und der Geburt meiner Tochter überschnitten.
Nun meine Frage: Kann ich die fehlenden 8,5 Monate im Anschluß an die Elternzeit meiner Tochter dranhängen?
Man kann doch das 3. Jahr noch bist zum 8.Geburtstag nehmen. Ich denke mein Arbeitgeber hätte nichts dagegen. Aber bevor ich ihn frage, wollte ich gerne wissen ob mir es auch zusteht!
Sorry für den langen Text.
Freue mich schon auf Antworten, Krümel
Bisherige Antworten

Re: Elternzeit verlängern...

Hi,
wenn ihr vereinbart habt, dass du den Rest der EZ deines Sohnes, also 9,5 Monate, später nehmen kannst, dann kann das auch im Anschluss an die EZ deiner Tochter sein. Am besten beziehst du dich auf dein Schreiben, in dem due die erste EZ beantragt hast und dass du nun gerne die Restzeit vom (Ende EZ Tochter) bis (9,5 Monate später) nehmen möchtest.
Entweder er lehnt ab oder sagt ja gern, mehr kann nicht passieren.
LG Franzi

Re: Elternzeit verlängern...

Hallo Franzi,
danke für deine schnelle Antwort.
Vereinbart haben wir das nicht.. muß man das? Ich werde aber einfach meinen Chef fragen.
Ich denke auch, daß er nichts dagegen hat, da auf der Arbeit sowieso nicht sehr viel zu tun ist.
Beim unserem Landesversorgungsamt habe ich auch noch angerufen, aber so richtig konnten die mir auch keine Auskunft erteilen (mußten selber erst die Broschüre lesen). Zum Schluß des Telefonats meinte die Dame am Telefon dann, daß es seit dem 1.1.01 wohl geht. Wenn das Versorgungsamt so etwas auch nicht weiß, wer dann?
Liebe Grüße,
Krümel

Re: Elternzeit verlängern...

Hi Krümel,
wer dann etwas weiss? Ganz bestimmt kann dir das Bundesministerium für Familie, Frauen etc. weiterhelfen.
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9-18 Uhr 4,6 Cent, sonst 2,5 Cent pro angefangene Minute
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oder schaue mal auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums.
LG
judie

Re: Elternzeit verlängern...

In den Vorschriften zur Elternzeit steht es so: Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein beliebiger Anteil der dreijährigen Elternzeit von bis zu 12 Monaten angespart und bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres übertragen werden. ... Die Eltern sollten sich wegen der Übertragung der restlichen Elternzeit auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag rechtzeitig mit dem Arbeitgeber verständigen. Sonst besteht die Gefahr, dass die restliche Elternzeit verfällt. Stimmt die Arbeitgeberseite der Übertragung des flexiblen Jahres zu einem späteren Zeitpunkt nicht zu, kann unter Einhaltung der Acht-Wochen-Frist die restliche Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres von der Arbeitgeberseite verlangt werden. D.h., einen rechtlichen Anspruch auf die restliche Elternzeit für deinen Sohn hast du gegenüber deinem AG nicht. Wenn er aber mit der Regelung einverstanden ist, dann ist es gut. Viel Glück! Diana
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