Elternzeit...
es heißt ja, man muß sich für zwei Jahre verbindlich festlegen. Kann man nachträglich noch Elternzeit beantragen, auch wenn man zuerst nur ein halbes Jahr beantragt hat?
lg maike
Re: Elternzeit...
dein Arbeitgeber braucht hier einer Verlängerung der Elternzeit nicht zustimmen. Wenn du nur ein halbes Jahr Elternzeit beantragst, dann musst du nach diesem halben Jahr wieder zu den alten Konditionen in deinen Beruf zurückkehren.
Das dritte Jahr Elternzeit würde dir aber wieder zustehen, mit einer Antragsfrist von 8 Wochen vor ihrem Beginn.
LG
Judie
Re: Elternzeit...
leider kann ich mich meiner Vorrednerin nicht anschließen.
Ich habe noch während der Schwangerschaft mit der Personalabteilung gesprochen und dort die Auskunft erhalten, daß man viermal verlängern kann, jeweils mit 8 Wochen Ankündigungsfrist. Leider weiß ich auch nicht, wo das im Gesetz steht, aber die Verlängerung innerhalb der ersten 2 Jahre entspricht auch dem, was ich über Jahre in meinem Freundes- und Bekanntenkreis beobachtet habe.
Ich selbst habe auch meine Elternzeit von 9 Monate auf 14 Monate verlängert - ohne Probleme.
Am besten, Du sprichst mal mit Deiner Personalabteilung.
Viele Grüße,
Birte
Re: Elternzeit...
es steht NICHT im Gesetz, dass man innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Geburt des Kindes seine Elternzeit verlängern kann. Zur erklärung fogendes:
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Bundeserziehungsgeldgesetz §16 (1):
"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ..... gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren sie Elternzeit nehmen werden."
Broschüre 'Erziehungsgeld, Elternzeit' Seite 47, herausgegeben vom Bundesministerium:
"Gleichzeitit mit der schriftlichen Anmeldung msus die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von 2 Jahren die Elternzeit genommen werden soll."
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Man legt sich in den ersten zwei Jahren VERBINDLICH fest, wann man in dieser Zeit Elternzeit nehmen will. Übringens ist die Aufteilung der Elternzeit in 4 Zeitabschnitte inzwischen überholt. Das Gesetz wurde hier geändert: man kann die Elternzeit nur noch in zwei Zeitabschnitte einteilen.
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Dieses sind die gesetzlichen Vorschriften. Sie dienen dazu, dass die Arbeitnehmerin gewisse Rechte hat. Nichts desto Trotz kann man mit dem Arbeitgeber andere (bessere) Bedingungen aushandeln - diese stehen einem aber nicht zu.
Lieben Gruß
Judie
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