Einkommenssteuererklärung/400 Euro Job
Re: Einkommenssteuererklärung/400 Euro Job
Hatten Sie dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte vorgelegt, müssen Sie den Verdienst in die "Anlage N" unter Bruttoarbeitslohn (im Programm unter Arbeitnehmer, Einnahmen) eintragen. Ob tatsächlich Lohnsteuer einbehalten wurde oder nicht, spielt keine Rolle. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit können Sie als Werbungskosten geltend machen.
Falls der Arbeitslohn pauschal versteuert wurde - gleichgültig ob mit 2% oder mit 20% -, bleibt er in der Steuererklärung außen vor. Andererseits wird die Pauschalsteuer nicht auf die Steuerschuld angerechnet. Werbungskosten sind leider nicht absetzbar.
LG pinky
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