Arbeitslos nach Elternzeit
Ich bin seit dem 3. Geburtstag von Max arbeitslos (das 1. Mal seit ich arbeite... ist schon komisch...)
In den 36 Monate Eternzeit hatte ich keine Leistungen (sprich Gehalt) erzielt.
Nun wurde ich von der Agentur für Arbeit nicht nach meinem vor der Geburt erzielten Gehalt, sondern nach dem aktuellen Manteltarifvertrag eingestuft!
Wäre ja nicht das Problem, wenn nicht zwischen diesen beiden Bemessungsätzen ein riesengroßer Unterschied wäre!
Ich habe 16 Jahre immer in die Kassen eingezahlt, habe in den letzten Jahren vor der Geburt sehr viel gearbeitet, viel Umsatzverantwortung gehabt und entsprechend gut verdient und jetzt das....?
Was kann ich denn dafür, dass mein Arbeitgeber keine Teilzeitstellen anbietet und Vollzeit ist nicht möglich ?!
Ich habe übrigens einen Widerspruch gegen diesen Leistungsbescheid eingereicht... jetzt bin ich mal gespannt was noch so passiert!
Vielleicht hat jemand für mich wertvolle Tipps und war vielleicht auch schon in so einer Situation...
Vielen Dank und Lieben Gruß
Nicole
Re: Arbeitslos nach Elternzeit
Oh ja, da musst Du unbedingt Widerspruch einlegen, das ist so nicht richtig! Dein Gehalt aus der Zeit, wo Du gearbeitet hast, ist maßgeblich. Bzw. aus den letzten 52 Wochen vor der Arbeitslosigkeit Schließlich muss der Ex-AG das doch ausfüllen, das weiß ich noch sehr genau, weil mein Mann doch jetzt nach der Elternzeit auch ALG bekommt. Die wollen sich nur wieder aus der Affäre ziehen, weil sie viel bezahlen müssen:-(
Du bist nicht zufällig rechtsschutzversichert? Wenn sich das AA stur stellt und es um große Summen geht, wäre die Einschaltung eines Anwalts sicher nicht die schlechteste Lösung. Hier im Chat bekommt man auch manchmal eine kleine Beratung, je nachdem, wer grad da ist. Oder kann Erfahrungen austauschen.
Viele Grüße
Claudia
Re: Arbeitslos nach Elternzeit
vielen Dank für die Antwort!
Den Widerspruch habe ich eingelegt, mit meiner Rechtschutzversicherung habe ich bereits mehrere telefonische Beratungen gehabt (die sind wirklich sehr nett und hilfsbereit!).
Jetz bleibt mir nur noch abzuwarten... habe aber schon das o.k.von der Versicherung zum Beratungsgespräch einer Anwalts für Sozialrecht meiner Wahl.
Gruß
Nicole
Re: Arbeitslos nach Elternzeit
Re: Arbeitslos nach Elternzeit
wie lange hat bei Dir dieses ganze "Theater" gedauert?
Ich bin wirklich ziemlich wütend über diese Gesetze und Willkür der Agentur für Arbeit.. zumal die Beraterin, die mich einstuft hat, von mir gar nichts weiß... wie sollte sie das auch in einem 4,5 Minuten-Gepräch erfahren...
Ich habe im Vertrieb / Distributionsbereich gearbeitet..
(Computerbranche - Hardware) hatte große Umsatzverantwortung.. wurde Umsatzabhängig bezahlt (habe sehr viel gearbeitet und auch gut verdient).. aber wie soll ich das der Agentur erklären???
Und ehrlich, das interessiert die doch gar nicht!
Tja, ich warte mal ab, was noch so passiert - nächste Woche habe ich eh einen Termin, wer weiß, was man mir dann wieder sagt, ich habe nämlich von der Agentur noch nicht eine Stelle genannt bekommen... habe aber auch selber das Problem, dass ich für Teilzeit kaum etwas finde... und das ganze muss natürlich zu Max Betreuungszeiten passen...
ganz schön nervig, diese Situation!
Gruß Nicole
Re: Arbeitslos nach Elternzeit
Re: Arbeitslos nach Elternzeit
danke für Deine Info, ich werde mal abwarten was so passiert! Ich habe von vornherein angegeben, dass ich nur Teilzeit arbeiten (20 Std,) arbeiten möchte.. ist auch o.k wenn ich dann entsprechend das Arbeitslosengeld bekomme, aber zumindest sollte das dann auch nach meinem Verdienst (natürlich anteilmäßig - spricht statt 38,5 Stunden im Arbeitsvertrag dann auf 20 Stunden heruntergebrochen)
ermittelt werden!
Ich hatte bereits eine Rechtsberatung durch meine Rechtschutzversicherung.. lustigerweise hatte ich neulich auch mal ein lockeres Gespräch mit der Gleichstellungsbeauftragten unserer Arbeitsagentur... naja, sie gibt mir durch die Blume ja in sehr vielen Dingen Recht...
Wo warst Du denn zu so einer Beratung??
Ich komme auch aus NRW.. vielleicht kann ich durch eine Zentrale die für mich zuständige Beratungsstelle erfragen...
Vielen Dank und Gruß
Nicole
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