Arbeitgeberfinanzierte Kinderbetreuung ?
wer von Euch macht hiervon Gebrauch ?
Ich arbeite jetzt wieder teilzeit und habe steuerklasse 5 - dementsprechend viele abzüge ....nach abzug der kitakosten bleibt vom netto nicht mehr viel übrig.jetzt habe ich meinen arbeitgeber den vorschlsg unterbreitet die kitakosten direkt von meinem bruttolohn einzubehalten und an die kita zu überweisen. der betrag wäre dann für beide seiten steuerfrei - also der arbeitgeber spart geld und ich hätte unterm strich richtig viel geld mehr raus, da jetztz nur ein geringerer betrag versteuert werden müßte...alles ein ganz legale sache um steuern zu sparen
mein arbeitgeber hat mit der begründung abgeleht es gäbe zu viele schwierigkeiten bei der umsetzung da nicht überprüft werden könne wann die betreuung für das kind tatsächlich endet.. komische argumentation ...
wie sind eure erfahrungen ? ich will die sache nicht auf sich beruhen lassen und weiter dafür kämpfen -habt ihr vorschläge wie ich mich weiter verhalten soll ?
danke
christiane
Re: Arbeitgeberfinanzierte Kinderbetreuung ?
Mein alter AG hatte ähnliche Argumente :-( Leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen. Da ich jetzt einen neuen AG habe und in etwas über 2 Monaten eine neue Gehaltsverhandlung habe, bin ich auch am überlegen ihm das anzubieten.
Viel Glück weiterhin,
Tanja
Re: Arbeitgeberfinanzierte Kinderbetreuung ?
Re: Arbeitgeberfinanzierte Kinderbetreuung ?
so wie du das machen willst, ist es meines Wissens nicht erlaubt bzw. nicht steuerfrei. Der Zuschuss muss zusaetzlich zum bisherigen Gehalt gezahlt werden, nicht davon abgezogen werden.
Die Begruendung deines AGs verstehe ich nicht, du kannst ja eine Bescheinigung der Kita vorweisen oder aehnliches. Allerdings ist der Zuschuss ohnehin "freiwillig", wenn dein AG Ausfluechte sucht, hast du eh keine Chance.
Wenn ihr mehr als ca. 1500 Euro im Jahr bezahlt, koennt ihr darueberliegendes von der Steuer absetzen.
LG
Berit
auch ne Frage dazu habe ;-)
ich bekomme wie immer mein Gehalt und mein AG zahlt die Kiga-Kosten direkt an die Stadt. Habe ich das so richtig verstanden? Könnte ich nämlich dann demnächst auch mal vorschlagen..... Und wie ist das, wenn sich was am Gehalt und damit am Kigabeitrag ändert (ist einkommensabhängig)? Zahlt der AG dann auch den höheren Beitrag? Muß ich wahrscheinlich neu verhandeln, oder?!
Fragen über Fragen...... *seufz*
LG, Carola *:o)
Re: Arbeitgeberfinanzierte Kinderbetreuung ?
zum Steuerlichen:
Es können nur Beiträge über 1500 Euro und auch nur in der Höhe von 1500 Euro abgesetzt werden (abzüglich Essensgeld) !
LG
Anja
Re: Arbeitgeberfinanzierte Kinderbetreuung ?
Rein rechtlich muß der AG den Kiga-Beitrag zusätzlich zum Gehalt zahlen, sprich, du hättest das vor Wiedereinstieg klären müssen oder eben bei der nächsten Gehaltsrunde (falls es mal eine geben sollte).
Bei meinem Mann läuft das so: wir lassen uns vom Kiga eine Bescheinigung mit den Kosten geben (nur Kiga-Beitrag, kein Essensgeld!). Und diesen Betrag bekommt mein Mann dann netto auf sein Konto überwiesen zusätzlich zum Gehalt.
Dann machen wir die monatliche Überweisung des Kiga-Betrages von unserem Konto.
Allerdings haben wir bei der letzten Gebührensenkung (Kinderkrippenbeitrag waren 180 Euro und nun geht sie in den Kindergarte für 114 Euro) auch keine "Ausgleichszahlung" vom Chef erhalten, leider.
Aber so haben wir netto immer noch mehr davon, als wenn er so eine Gehaltserhöhung auf's Brutto gelegt hätte.
Mein Tipp: sprich nochmal mit deinem AG oder dem deines Mannes darüber - Vorteil für ihn: er spart auch die Steuern und Sozialabgaben dafür! Und Du kannst ihm ja anbieten, daß du aller 6 oder 12 Monate eine neue Bescheinigung der Kosten vom Kiga vorlegst.
Ansonsten, wenn er nicht mitmacht, kannste nur die Betreuungskosten bei der Steuer mit absetzen, aber da kommt natürlich nicht soviel raus, als wenn du gleich das Geld netto hättest.
Re: Arbeitgeberfinanzierte Kinderbetreuung ?
- der KiGa-Zuschuss darf nur zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden; was du vorschlägst, ist aber eine Umwandlung des derzeitigen Gehalts. Das wird vom Gesetz nicht erfasst. Du hättest also nur eine Chance bei einer Neuverhandlung des Gehalts oder einer Gehaltserhöhung. Lohnsteuerprüfer sehen sich das sehr genau an.
- was dein AG meint ist, dass er nicht weiß, was passiert, wenn die Bedingungen für den Zuschuss wegfallen (denke ich jedenfalls). In der Regel sollte man dann vereinbaren, dass der zusätzliche Betrag dann entweder ersatzlos wegfällt oder als normaler Teil des Bruttogehalts gezahlt wird.
- das Ganze ist geregelt in Par. 33 (3) Einkommensteuergesetz.
- das mit der Steuerklasse 5 ist so eine Sache: du bezahlst hier Steuer für die Arbeit deines Mannes, so funktioniert das Ehegattensplitting nunmal. Wenn du wirklich den Wert deiner Arbeit wissen willst, müsstest du das Gehalt bei Steuerklasse 4 berechnen. Unter dem Strich kommt natürlich bei jeder Steuerklassenwahl nach der Gesamtveranlagung dasselbe heraus, aber ich finde es nicht richtig, wenn man die eigene Arbeit wegen einer blöden Regelung beid er Steuervorauszahlung gering schätzt.
In meinem Unternehmen wird die Regelung gut genutzt, wir haben damit gute Erfahrungen und auch die Lohnsteuerprüfer waren zufrieden. Wir nutzen die Verhandlungen für Gehaltserhöhungen, um die KiGa-Kosten unterzubringen, man muss ja nicht die vollen Kosten zahlen, sondern kann auch einen Teil übernehmen.
Jennifer.
Re: Arbeitgeberfinanzierte Kinderbetreuung ?
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