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Arbeiten und Erziehungsgeld

hi!
ich brüte gerade über dem Antrag fürs 2. Jahr (beginnt am 27.12.). werde vorraussichtlich ab Februar/März wieder arbeiten (war vor muschu arb.los), mit 30h/woche. da müsste ja noch der anspruch auf erz.geld bestehen wenns vielleicht auch gekürzt würde. mein arbeitgeber weiß noch nicht wie er die 30h verteilt, von mo-fr. jeden tag nur 6h arbeiten nützt nicht viel weil in meinem job früh und nachmittags das meiste los ist (mta im krankenhauslabor). mir würde ja besser gefallen: 4 tage die woche voll arbeiten= 32h/woche, und dafür alle 4 wochen einen tag zusätzlich frei. dann käme man ja îm durchschnitt auf 30h, aber in manchen wochen wäre es ja ^über 30h... geht das überhaupt? wie macht ihr das mit 30h wochenarbeitszeit?
und noch ne frage zum antrag: bei der bescheinigung vom arb.geber des partners werden bruttobeträge eingetragen, aber was schreibe ich bei der erklärung zum einkommen als jährliche summe hin? die summe was wir effektiv überwiesen bekommen haben oder auch das brutto???
vielen dank schonmal
ines, deren kopf gerade raucht... sch. bürokratie und das womöglich wegen einem monat erz.geld das wahrscheinlich auch gekürzt wird da mein freund jetzt mehr verdient
Bisherige Antworten

Re: Arbeiten und Erziehungsgeld

Hallo,
also immer das Bruttogehalt angeben für Netto interessieren die sich leider nicht.
Wie das mit den anderen Sachen ist weiß ich nicht ich arbeite 325,- Steuerfrei da geht nichts runter vom Erziehungsgeld. All das auf das Du Steuern zahlst wird angerechnet
LG Nina
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