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Arbeiten im Erziehungsurlaub

Hallo,
mein Kleiner ist am 10.7 geboren, ich habe 3 Jahre Erziehungsurlaub.
Erziehungsgeld (Buget) bekommen wir 1 Jahr.
Ich möchte im März ,also im 7 Lebensmonat wieder arbeiten gehen. Also würden wir dann nur 6 Monate Geld bekommen.
Wer hat es auch so gemacht und weiss ob das überhaupt geht.
Ich hoffe, das war einigermassen verständlich!
LG Ramona
Bisherige Antworten

Re: Arbeiten im Erziehungsurlaub

Hallo,
das kommt drauf an :-)
Erst mal darfst du ja nur bis 30 h/Woche im EU arbeiten. Wieviel euch ab dem 7. Monat zusteht, haengt davon ab, ob ihr mit eurem GESAMT-Einkommen ueber die Einkommensgrenze (16470 Euro) gelangt und wie weit. Wenn du dein vorraussichtliches Einkommen schon im Antrag erwaehnt hattest (sollte man eigentlich), ist alles ok. Ansonsten kann es passieren, dass der Budgetantrag ungueltig wird und ihr Teile zurueckzahlen muesst. Hier der Abschnitt aus dem Bundeserziehungsgesetz:
"Soweit Erziehungsgeld wegen der Einkommensgrenzen nach Absatz 2 nur für die ersten sechs Lebensmonate möglich ist oder war, entfällt das Budget.
Der nach Satz 2 zu unrecht gezahlte Budgetanteil von bis zu 920 Euro ist zu erstatten. Die Entscheidung des Antragstellers für das Erziehungsgeld nach Satz 1 Nr. 1 oder 2 ist für die volle Bezugsdauer verbindlich; in Fällen besonderer Härte (§ 1 Abs. 5) ist eine einmalige Änderung möglich."
Gruss
Berit
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