Arbeiten für AG + selbständig. Wer kennt sich aus?
Ich möchte während der Elternzeit stundenweise wieder für meinen Arbeitgeber, aber auch für andere Unternehmen als Werbetexterin arbeiten. Voraussichtlich übersteigen meine Einkünfte 325.00 Euro im Monat, jedoch nicht die gestatteten 20 Stunden pro Woche. Doch wie verhält es sich mit diesem Gesetz (20 Std.), wenn ich nicht nur für meinen bisherigen Arbeitgeber, sondern auch für andere Unternehmen arbeiten möchte? Ich möchte nicht bei meinem bisherigen Arbeitgeber kündigen, da er mir vor allem am Anfang Jobs vermitteln könnte und möchte mich darüber hinaus nicht selbst versichern. Muss ich in diesem Fall ein Gewerbe anmelden oder kann
ich die Einnahmen auf meinem Lohnsteuerjahresausgleich einfach als steuerpflichtige Einnahmen deklarieren.
Und würde ich bei einem Gewerbe meinem bisherigen Arbeitgeber, so wie auch anderen Unternehmen für die ich arbeite, eine Rechnung schreiben?
Fragen über Fragen und keiner weiß Bescheid. Vor allem nicht die Krankenkasse, das Arbeitsamt oder Steuerberater. Sie kennen nur das 630-DM-Gesetz (was den Stand ihrer Infos zeigt), kennen die 20-Stunden-Regelung nicht und warnen eindringlich vor Scheinselbständigkeit...
Das Problem mit dem Erziehungsgeld entfällt bei uns, wir haben gar keines bekommen (das haben wir leider selbst verdummt).
Wer weiß Rat?
Viele Grüße,
Ariva
Re: Arbeiten für AG + selbständig. Wer kennt sich aus?
Wenn du dafür einen normalen Arbeitsvertrag kriegst (ich habe z.B. einfach eine Änderung bzgl. der Arbeitszeit während der Elternzeit bekommen) , zahlst du dann eben ganz normal Steuer+Sozialleistungen.
Wenn dein AG zustimmt, kannst du auch eine gewerbliche Nebentätigkeit (dann einfach ein Gewerbe beim Gewerbeamt deiner Gemeinde anmelden) oder aber auch bei einem anderen AG mit einem extra Arbeitsvertrag arbeiten.
Beim Gewerbe musst du bloß aufpassen, wieviel du vorraussichtlich verdienen wirst. Sehr einfach ist die Kleinunternehmerregelung, (steht dann genau im Formular vom Finanzamt, welches du bekommen wirst), bei geringem Umsatz brauchst du keine Umsatzsteuer berechnen+abführen und bei der Einkommensteuererklärung nur Anlage G mit einfacher Einnahme/Ausgaben-Rechnung für Gewinn/Verlust mit angeben.
Beatrix
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