Arbeit während Elternzeit
allmählich verzweifel ich und habe das Gefühl, am besten doch nicht während meiner Elternzeit arbeiten zu gehen. Das scheint ja mit mehr Aufwand verbunden zu sein, als alles andere.
Folgendes Problem bzw. Situation:
ich möchte während meiner Elternzeit weiterhin für meinen Arbeitgeber bei Bedarf (also keine festgelegten Stunden - nur nach Bedarf) arbeiten.
- muss jetzt ein neuer Arbeitsvertrag geschrieben werden (befristet z. B.)??
- wenn ich z. B. extra eine Flatrate für zuhause anschaffe, um diese Arbeiten zu erledigen, würde ich gerne im Vertrag festlegen, dass mein AG ein Teil der monatl. Kosten übernimmt. Wie muss man hier vorgehen?
Ich hab überhaupt keine Ahnung, auf was man da achten muss. Ich habe ja weiterhin einen Arbeitsvertrag bei meinem AG. Kann ich dann so ohne weiteres (und somit ohne finanzielle Einbußen - steuerlich/Erziehungsgeld etc.) einen neuen (befristeten) Arbeitsvertrag abschließen???
HELP *schrei*kreisch*
Danke vorab für Eure Hilfe
Re: Arbeit während Elternzeit
also Dein Arbeitsvertrag bleibt unangetastet und wenn ihr keine Besonderheiten hättet, bräuchte man glaube ich gar nichts zu regeln. Da ihr aber z.B. keine festen Zeiten habt und zusätzliche Dinge wie Flatrate bezahlt werden sollen, würde ich eine Zusatzvereinbarung für die Dauer der Elternzeit abschließen, in der dann die Bezahlung und das Verfahren der "Beauftragung" geregelt ist. Ich habe so eine auch mit meinem AG abgeschlossen, da bei mir z.B. Tantiemevereinbarungen und Firmenwagen etc. zu regeln sind.
Viel Erfolg und Grüße
Astrid
Re: Arbeit während Elternzeit
d. h., es wird einfach ein neues Blatt aufgesetzt mit der Überschrift "Zusatzvereinbarung"??? Gibt es dafür formelle Vorschriften??? Ich kann mir nämlich gut vorstellen, dass ich mich darum kümmern soll, damit mein AG so wenig wie möglich tun muss:-)
Gruß
Carmen
Re: Arbeit während Elternzeit
kennst Du Dich auch ein wenig mit der finanziellen Lage aus??? Mir geht es u. a. auch darum, dass ich durch diese Zusatz-Arbeit keine finanziellen Einbußen beim Erziehungsgeld o. ä. erhalte????
Gruß
Carmen
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