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15 Angestellte - Elternteilzeit Pflicht?????

Hi! Habe ein Problem mit meinem Chef. Ich habe Erziehungsurlaub benatragt bis 31.03. und habe auf dem selben Wisch geschrieben , dass ich ab April aber nur 20 Stunden arbeiten will. Das mit bis März hat er im Antrag auf Erziehungsgeld "Bestätigt" aber ich hatte keine In´fo, ob er mit den 20 Stunden einverstanden war, bin einfach davon ausgegangen. Als ich mich jettt noch einmal meldete, sagte er, dass ich nur wieder für 38 Stunden zurückkommen darf, und wenn ich das nicht packe, muss ich halt kündigen. Wir sind insgesamt über 50 Leute, aber in der NL Berlin nur 6 Leute. Ist er verpflichtet, mir Teilzeit zu genehmigen? Gilt das mit den 15 Leuten für das ganze Unternehmen oder auch für Niederlassungen.....Ich weiss wcht nicht, was ich machen soll, denn den Erziehungsurlaub verlängern kann ich ja auch nur mit Zustimmung des AG. Aber eigentlich hätte er mir doch damals sagen müssen, dass er mit den 20h nicht einverstanden ist, als er mir die Zeit bis Ende März genehmigt hat, oder??? Kennt sich da jemand aus??? Bin für jeden Ratschlag dankbar......
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Re: 15 Angestellte - Elternteilzeit Pflicht?????

Soweit ich weiss gilt das für den kompletten Betrieb. Aber frag doch mal beim Familienamt nach...

Re: 15 Angestellte - Elternteilzeit Pflicht?????

Hallo,
wie man mit der Betriebsgröße und Niederlassungen rechnet, dass weiß ich leider nicht.
Aber aus deinem Schreiben geht hervor, dass Du die 20 Stunden (dass wäre dann ja Teilzeit) schriftlich beantragt hast. Die Beantragung muss 3 Monate vor Beginn erfolgen - wird bei dir wohl gewesen sein. Nach dem neuen Teilzeitgesetz steht Dir Teilzeit zu, wenn betriebliche Gründe nicht dagegen sprechen. Bei Ablehnung müsste Dein Arbeitgeber dieses spätestens 1 Monat vor Beginn Deiner gewünschten Teilzeittätigkeit schriftlich kundtun!!!!
§8(5) des teilzeit- und Befristungsgesetzes -TzBfG
Dies hat es allem Anscheinen nach nicht gemacht!!
Einfacher wäre es, Deine Elternzeit zu verlängern, und WÄHREND dieser Elternzeit teilzeit zu arbeiten. Dann müßten dringendere Gründe - nämlcih DRINENDE betriebliche Gründe anstelle von betrieblichen Gründen - vorlieben, um die Teilzeit abzulehnen.
Alles Gute
Judie
Alles Gute!
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