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@Yvonne-Dustin wg. Krankentage!!!

Hi Yvonne! Ist zwar schon ein paar Tage her dein posting, habe es aber eben erst gelesen. Bin das erste mal hier. Also, Frage:warum hast du nur 5 Tage?Jeder "normale" AN hat doch 10 Tage, außer die Bundesbeamten, die haben nur 8 pro Jahr. Lebst du mit deinem Partner zusammen in einer Wohnung und ist er der leibliche Vater des Kindes? Dann seid ihr laut Gesetz eine eheähnliche Gemeinschaft und er bekommt auch 10 Tage frei pro Jahr, wenn das gemeinsame Kind krank ist. Er muss beim ersten mal nur eine "Vergleichsmitteilung" vorlegen und den Krankenschein vom Kind und auf dem Urlaubsschein vermerken, dass keine andere Betreuung fürs Kind da war. Wie das mit der Vergleichsmitteilung geht, da muss er sich in seiner Personalabteilung erkundigen, da gibt er auch den Kranken- und Urlaubsschein ab. Sagt jedenfalls mein Kollege aus dem Nachbarbüro, der die Kranken-/Urlaubsscheine unserer Polizeibeamten bearbeitet. Wenn noch Fragen sind, am Montag bin ich wieder im Büro und kann meinen Kollegen weiter ausquetschen!
LG, Janine
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Re: @Yvonne-Dustin wg. Krankentage!!!

Hi,
mittlerweile weiß ich auch das ich 10 tage habe...;-)
ja, wir leben zusammen und er ist der leibliche vater! Die im Büro bei ihm meinten da würde die eheähnliche gemeinschaft nicht gelten! mir kams gleich komisch vor! von so einer vergleichsmitteilung habe ich allerdings noch nie was gehört?! momentan weiß ich noch garnet ob es jetzt doch geklappt hat oder nicht, weil es immer noch "bearbeitet" wird! leider kann ich meinen freund jetzt auch net fragen weil er grad im dienst ist. aber ich melde mich auf jedenfall nochmal bei dir. Vielen Danke für die Info!!
gruß yvonne

ich nochmal!

hab da im internet mal rumgesuchtund hab dann rausgefunden das die entscheidungen was sonderurlaub betrifft anscheinend Bundesland recht ist. also das dass jedes bundesland anderst regeln kann! Wir wohnen in Ba-Wü. Da gehts vielleicht nicht, aber wie gesagt, richtig schlau bin ich auf der suche auch net geworden :-(
gruß yvonne

Re: ich nochmal!

Guten Morgen Yvonne!
Ja, das kann stimmen mit den Bundesländern. Ich bin bei der Bundespolizei und nicht beim Land, da kann das anders geregelt sein.Viel Glück!
LG, Janine
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