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@ Beamtinnen bzw. Angestellte öff. Dienst

Ich arbeite ja schon länger wieder Teilzeit in Elternzeit, bin wieder schwanger und frage mich jetzt, ob ich während des MuSchu das Geld bekomme, was ich JETZT verdiene oder das, was in meinem eigentlichen Vertrag drin steht (also die Vollzeit-Kohle). Letzteres ist wohl eher unwahrscheinlich, oder?
LG,
Clara
Bisherige Antworten

Re: @ Beamtinnen bzw. Angestellte öff. Dienst

Hallo Clara,
bin zwar nicht im Öffentlichen Dienst, aber normalerweise ist es so, dass du das bekommst, was du aktuell verdienst. Wenn du als Hausfrau in der Elternzeit schwanger wirst, bekommst du meines Wissens nach nämlich gar nichts, da fragt auch keiner, ob du "eigentlich" einen Vollzeitvertrag irgendwo hast...
Grüße
Annalisa

Re: @ Beamtinnen bzw. Angestellte öff. Dienst

Hallo Clara!
Ich wurde zwar nie in der Elternzeit wieder schwanger, aber in meiner letzten Schwangerschaft habe ich auch Teilzeit als Beamtin gearbeitet. Im MuSchu wurde dann das aktuelle Gehalt weitergezahlt. Ist ja auch irgendwie logisch, oder? Ob`s da jetzt nen Unterschied zur Elternzeit gibt, weiß ich zwar nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass das egal ist.
LG Katja
PS: Gratulation zur Schwangerschaft!

Re: @ Beamtinnen bzw. Angestellte öff. Dienst

Hallo Clara, im Leitfaden zum Mutterschutzgesetz steht: "...Übt die Frau dagegen während der Elternzeit eine zulässige Teilzeitbeschäftigung aus und fällt die Mutterschutzfrist in diese Teilzeittätigkeit, so hat sie Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss aus dieser Teilzeitarbeit." Als Beamtin erhälst du also für die 14 Wochen Mutterschutz das Geld, dass du jetzt als Teilzeitbeschäftigte bekommst. LG Diana
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