Wie funktioniert das mit der Kündigungsfrist
Ich schleiche mich mal kurz vom SS-Forum ins Babyforum weil ihr mir sicher weiterhelfen könnt.
Mein Mann und ich haben uns entschlossen, dass ich nach der Geburt unseres Baby mal zu Hause bleiben werde (länger als der Mutterschaftsurlaub).
Jetzt weiss ich aber nicht recht wie das mit der Kündigung, AHV, PK und Krankenkasse funktioniert.
1. Wann müsste ich kündigen damit mir der Arbeitgeber (bzw. die Versicherung des Arbeitgebers) die bei uns im Unternehmen geltenden 16 Wochen Mutterschutz zahlen und trotzdem nicht mehr ins Geschäft kommen müsste?
2. Was passiert mit AHV und PK? Soll ich einen min. AHV Satz bei der AHV-Kasse bezahlen oder übernimmt das mein Mann (von seiner Lohnabrechnung)?
3. Wann muss ich unser Baby meiner Krankenkasse melden?
Ich freue mich schon riesig auf eure Antworten. Danke schon mal im voraus.
BarbaraundBrösmeli
Re: Wie funktioniert das mit der Kündigungsfrist
zu Punkt 3: sofort, am besten bereits vorgeburtlich, damit die KK
notfalls die Kosten einer Babyintensivstation / Frühgeburtenbetreuung
übernimmt. Die würden dir danach zwar von der IV erstattet, aber erst
muss man mal soviel "cash" haben.
Regula
Re: Wie funktioniert das mit der Kündigungsfrist
also zu punkt 1 kann ich dir auch nicht weiterhelfen. hab nach 5-monatigen mutterschaftsurlaub weitergearbeitet. gibt bestimmt einen arbeitnehmerverband der dir weiterhelfen kann.
wegen der ahv ist das so. sofern du verheiratest bist und dein mann ahv beiträge einbezahlt genügt das. es gibt schon einen mindestbeitrag den er jährlich bezahlen muss, aber der ist ziemlich tief (am besten bei der ahv-zweigstelle der gemeinde nachfragen). die jahre, welche du aufgrund kindererziehung zu hause geblieben bist, werden bei erreichen des ahv-alters als erziehungsjahre gutgeschrieben.
bei der pk kannst du keine beiträge mehr einbezahlen, da du nicht angestellt bist.
zu empfehlen ist, dass du evt. eine taggeldversicherung abschliesst. wenn zum beispiel im krankheitsfall (oder unfall) zusätzliche kosten anfallen würden (haushaltshilfe, auswärtige kinderbetreuung etc.) ist dies schon sinnvoll.
und wegen der krankenkassenanmeldung. eine vorgeburtliche anmeldung ist nicht mehr nötig. kannst dein kind nach der geburt (spätestens nach 3 monaten) rückwirkend ab geburtsdatum ohne konsequenzen anmelden. krankenkassen sind verpflichtet alle personen ohne gesundheitsvorbehalte in die grundversicherung aufzunehmen.
so, hoffe ich hab dir etwas weitergeholfen.
liebe grüsse
corinne
Re: Wie funktioniert das mit der Kündigungsfrist
Schau' mal hier... (letzter Abschnitt im Text)
http://www.forum-jobline.ch/de/forum/karriere/arbeitsrecht/nachwuchs.html
Du kündest auf Ende des Mutterschaftsurlaubes unter Einhaltung deiner Kündigungsfrist - (wahrscheinlich musst Du also die Kündigung während Deines Mutterschaftsurlaubes aussprechen)
Wir haben Valerio erst nach Geburt der KK gemeldet... Allerdings war die KK vorgewarnt: wir haben eine Offerte für eine Familienversicherung eingeholt...
lg
Simona
Re: Wie funktioniert das mit der Kündigungsfrist
In der Zwischenzeit habe ich mich auch ein bisschen schlau gemacht.
- AHV wird von meinem Mann gedeckt.Muss ich mich nicht drum kümmern
- PK kann ich nicht direkt einzahlen aber ich könnte den Betrag auf ein Sperrkonto bei der Bank einzahlen.
- Kündigung... ich habe Anspruch auf 16 Wochen bezahlen Mutterschaftsurlaub und meine Firma wird sich in der gegebenen Zeit bei mir melden um die Formalitäten zu erledigen. Auf keinen Fall soll ich kündigen sonst habe ich keinen Anspruch auf die Leistung der Versicherung.
- Krankenkasse, ich werde in den nächsten Tagen eine Offerte erhalten die ich dann unterschreibe und wenn dann das Baby da ist soll ich es anmelden und die Leistungen werden ab dem ET übernommen (auch bei einer Frühgeburt etc.)
Gruss
Barbara
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