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wer kennt sich aus beim dazuverdienen?

oder wo kann ich erfahren, wieviel ich zum kindergeld dazuverdienen darf, brutto oder netto, gilt der betrag pro monat oder aufs genze jahr verteilt?
vielleicht kann mir jemand helfen :-)
glg barbara + severin
Bisherige Antworten

Re: wer kennt sich aus beim dazuverdienen?

hi
hab da grad die bröschüre vom bundesministerium vor mir liegen
www.bmwa.gv.at
entweder man verdient geringfügig beschäftigt dazu (also 10 std. pro woche)
oder man kann auch 13.wochen lang im kalenderjahr normal verdienen (so wie bei ferialpraxis) und dann zb urlaubsvertretung oder so machen
wegen den genauen beträgen schau mal auf der homepage vom ministerium
oder
Tel.: 0800 240 262
gratis hotline
lg michi

danke, hast mir sehr geholfen! lg->

Re: wer kennt sich aus beim dazuverdienen?

Schau in mein Profil, da ist der link zur ak. Ich würde mich dort auf jeden Fall beraten lassen (nachmittags anrufen). April 2003 war die Grenze 1134? brutto.
lg Serena

Re: wer kennt sich aus beim dazuverdienen?

Hi,
auf der Internetseite w kindergeldrechner punkt at, kannst du dir genau selber ausrechnen und findest wichtige Informationen. Die seite stammt von den ÖGB-Frauen.
hoffe, konnte dir helfen,
lg Katharina

Re: wer kennt sich aus beim dazuverdienen?

Hallo,
also ein vorweg, ich hab im Herbst 2003 eigentlich keine korrekte Auskunft bei der Arbeiterkammer Wien erhalten. Die besten Infos bekam ich bei der Wiener Gebietskrankenkasse und in der Personalverrechnung meiner Firma.
Die Zuverdienstgrenze beträgt rund EUR 14.600 (auf den genauen EUR-Betrag möchte ich mich jetzt nicht festlegen) und bezieht sich auf die Jahreseinkünfte (Definition des Einkunftsbegriffs lt. Einkommensteuergesetz).
Auf der Homepage vom ÖGB gibts übrigens einen "Kindergeldrechner", wo du dir anhand deiner Daten alles ganz genau ausrechnen kannst.
Weiters ist ev. zu berücksichtigen, dass du mit deiner Firma (falls du wieder in deiner alten arbeiten möchtest) einen Arbeitsvertrag während des Karenzulaubes gem. § 15h MSchG abschließt um deine Rechte während des Karenzurlaubs zu wahren. Allerdings darf dann die Arbeitszeit nicht mehr als 3/5 deiner Normalarbeitszeit betragen.
Ratsam ist vielleicht noch, dass du schaust dass du über der Zuverdienstgrenze (rd. EUR 316, hab leider die genauen Zahlen nicht im Kopf) beschäftigt bist, damit diese Arbeitszeiten auch als anrechenbare Zeiten für die Pension zählen.
So das war mal alles was mir schnell zu dem Thema eingefallen ist.
lg
Sabine

Re: wer kennt sich aus beim dazuverdienen?

Verlange das nächste mal Manuela Flor!
lg Serena
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