einschleich, viele Fragen (Karenz, KBG)
Ich hätte da ein paar Fragen und hoffe ihr antwortet mir trotzdem, auch wenn ich hier keine Stammleserin bin (darf ich aber trotzdem mal mitschreiben, antworten usw. auch wenn ich selten online bin?)
Meine Tochter ist übrigens 18 Monate alt und noch ein Einzelkind.
Nun meine Fragen:
1. Ich habe vor ca. 4 Monaten die Bestätigung der Untersuchungen im MuKi an meine KK abgeschickt - bekommt man da eigentlich keine Bestätigung, dass die KK sie erhalten hat?
2. Mein Mann und ich wollten die Karenz teilen, aber unser Arbeitgeber (wir haben den gleichen) hat dies abgelehnt, da die max. Karenz 24 Monate beträgt. Häh, ich dachte 30 und bei Teilung 36.
3. Mein Mann will, wenn Astrid 23 Monate alt ist, für ca. 6 Monate unbezahlten Urlaub nehmen, bekommt man dann das Kinderbetreuungsgeld auch, oder nur wenn er in Karenz ist? Außerdem ist er GKK versichert und ich BVA. Wie machen wir das nun mit der Ummeldung? Und wie wird die Bestätigung über dich durchgeführten MuKIPa-Untersuchung gemacht (automatisch von der BVA an die GKK), damit er das volle KBG bekommt?
Mensch, Fragen über Fragen und keiner kennt sich aus.
Sorry, dass es so lange geworden ist. Wäre über Antworten sehr sehr sehr dankbar!! Bin ein wenig verzweifelt. Ich muss arbeiten gehen, da mein Vertrag nur bis nächsten Herbst befristet ist. Ein Recht auf TZ habe ich leider nicht, und wenn ich das hätte, dann würde es in meinem Beruf sowieso nicht gehen.
LG von einer verzweifelten Kerstin
Re: einschleich, viele Fragen (Karenz, KBG)
also zu allen Fragen kann ich dir leide keine Auskunft geben, aber die Bestätigung wegen der Muki-U's hab ich nicht bekommen, weil ichs direkt abgegeben hab, und von daher wusste, daß sies bekommen haben. Ich hab aber dann, so viel ich mich erinner einen Schrieb bekommen (bin mir jetzt da aber auch nicht sicher, aber ich glaub schon *einbisslchaotischbin*).
Also die Karenz ist so viel ich weiss, schon 30 Monate und wenn der Partner auch geht, dann 36.
Warum dein AG was von 24 Monaten faselt, kann ich mir auch nicht erklären.
Wie das mit der Ummeldung geht, weiss ich leider auch nicht.
Ich würd mal einfach bei der GKK anrufen und mich dort erkundigen, oder schau mal im Internet, da muss ja sicher was zu finden sein, da findet man ja normalerweise alles *gg*.
So viel helfen konnte ich dir nun zwar auch nicht, aber ich hoffe, daß einige andere Mädels hier bei uns, von denen auch Männer die Karenz geteilt haben, dir mehr Auskunft geben können.
lg Claudia und Elena 2j. und Nils 7w2t
karenz ist nur 24 monate, aber das kinderbetreuung
bei geteilter karenz gibts das geld sogar 36 monate.
man kann, wenn der arbeitgeber einverstanden ist, nach ende der karenz noch mal 6 monate "karenz" vereinbaren, allerdings hat man da keinen kündigungsschutz mehr.
man kann sich die karenz 2 mal teilen, jedoch muss mindestens ein teil 6 monate betragen.
wegen unbezahltem urlaub würd ich mich auf alle fälle bei der arbeiterkammer informieren, denn soweit ich weiß hat man für diese zeit auch keinen urlaubsanspruch.
warum darf dein mann nicht in karenz gehen aber in unbezahlten urlaub schon ? der arbeitgeber zahlt ja in der karenz auch nix an deinen mann ? abgesehen davon hat er ja anspruch auf karenz.
allerdings sind meldefristen zu beachten.
bestätigung kriegst keine von der krankenkasse.
liebe grüße und informier dich bitte bei der ak, die helfen immer weiter, petra
Re: karenz ist nur 24 monate, aber das kinderbetre
Danke und LG Kerstin
Re: karenz ist nur 24 monate, aber das kinderbetre
lg petra, die vor der ss auch in der "großen " personalabteilung gearbeitet hat ;-)
Re: einschleich, viele Fragen (Karenz, KBG)
Danke, LG Kerstin
Re: einschleich, viele Fragen (Karenz, KBG)
man kann, wen der AG es erlaubt, auf 2,5 jahre verlängern, und auch den kündigungsschutz schriftlich vereinbaren, bei zustimmung des AG´s
soll heissen, ist der AG einverstnden hat man auch bei 2,5 jahren kündigungsschutz, allerdings sollte man sich sowas IMMER schriftlich geben lassen
lg michi
herzlich willkommen!
klar, darfst du hier schreiben, das hat doch nix damit zu tun, ob du stammleserin bist oder nicht ;-))
also, ich versuch dir mal ein bissl zu helfen.
1. du bekommst keine antwort von der KK, wenn du die bestätigungen per post schickst. ich hab das bis jetzt schon 2x gemacht und hab nix gehört. du bekommst das geld einfach in voller höhe weiterüberwiesen.
2. du kannst 30 monate lang kinderbetreuungsgeld beziehen und auch so lang in karenz bleiben. kündigungsschutz hast du aber nur für 24 monate. wenn dein mann auch in karenz geht, bekommt ihr 36 monate lang das kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.
wegen dem unbezahlten urlaub kann ich dir leider nicht weiterhelfen. evtl findest hier was:
http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080600.html
wegen der ummeldung frag doch einfach bei deiner KK nach, vielleicht können die euch ja weiterhelfen oder versuch's bei der arbeiterkammer.
lg mars & andi 4J. & mona 2J.
Re: herzlich willkommen!
LG Kerstin
Re: einschleich, viele Fragen (Karenz, KBG)
Die anderen Fragen sind ja schon ausreichend beantwortet, das mit der Karenz ist aber leider richtig, da wurde die Maximalzeit aus Gründen der Rechtssicherheit einfach auf den 2. Geburtstag des Kindes beschränkt. Da endet die Karenz automatisch. Darüber hinaus bedarf es einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. (es besteht aber ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit). Das KBG kann man bei Teilung der Betreuung bis zum 36. Lebensmonat beziehen.
lG, ThoPf
Re: einschleich, viele Fragen (Karenz, KBG)
Danke für deine Antwort, Kerstin
Re: einschleich, viele Fragen (Karenz, KBG)
lG, THomas
Re: einschleich, viele Fragen (Karenz, KBG)
LG Kerstin
Re: einschleich, viele Fragen (Karenz, KBG)
Ich kann dir leider keinen genauen Rat geben außer einen:
Ruf jeweils in den Hauptstellen der BVA und der GKK an. Hauptstelle deswegen, weil die sich meistens besser auskennen als in den Bezirksstellen.
Glaub mir, ich weiß wovon ich rede, ich habe in der SVB gearbeitet und deswegen weiß ich, daß man da meistens die zuverlässigeren Antworten erhält.
Vor allem weiß ich gar net, ob die Karenz abgelehnt werden darf ?!?
Ich wünsch dir auf jeden Fall alles Gute im österreichischen Bürokratenurwald!!
Ich glaub aber auch, daß dir die AK da gut weiterhelfen kann.
Liebe Grüße Iris!
-
Senkwehen: So fühlt es sich an, wenn dein...
Geht die Geburt jetzt los? Senkwehen sind ein Anzeichen, dass sich das Baby vorbereitet. → Weiterlesen
-
Windei: Anzeichen und Gründe für eine leere...
Ursachen und Symptome des Windeis und was es mit dem Begriff "Eckenhocker" auf sich hat. → Weiterlesen
-
Selbstbefriedigung in der Schwangerschaft:...
Das Wichtigste vorab: Darüber, dass Selbstbefriedigung eine Fehl- oder Frühgeburt auslösen könnte, brauchst du dir bei einer unkomplizierten Schwangerschaft keinen Kopf zu... → Weiterlesen
-
13. SSW: Größe des Babys und was in dieser...
Wie groß ist dein Baby in der 13. SSW, welche Entwicklung vollzieht sich gerade? → Weiterlesen
-
Jungen oder Mädchen zeugen: Wie bekomme ich...
Seit jeher versuchen Eltern, das Geschlecht ihres Nachwuchses zu beeinflussen. So kann es klappen. → Weiterlesen
-
Ultraschall: Messdaten (Sonodaten)...
KU, AU, APD, ATD, BPD & Co.: Vergleiche hier die Ultraschallwerte & Babys Gewicht mit Durchschnittswerten für jede SSW! → Weiterlesen
-
Anzeichen für die Geburt: So erkennst du,...
Geht es jetzt endlich los oder doch noch nicht? Auf diese Symptome solltest du achten. → Weiterlesen
-
Basaltemperatur: Auswertungshilfen für...
Basaltemperaturkurve: Hier findest du Beispielkurven von anderen Frauen, die ihre Temperatur während ihres Zyklus messen! → Weiterlesen
-
8. SSW: Jetzt steht der erste Ultraschall...
Dein Körper ist voll und ganz mit "Umbauarbeiten" beschäftigt und der Embryo heißt ab jetzt Fötus! → Weiterlesen
-
Femurlänge: Größe des Babys berechnen
Größe, Gewicht und Entwicklungsstand beim Baby bestimmen: Das bedeuten die Messwerte der Femurlänge! → Weiterlesen